Informationen zum Corona-Virus im Ilm-Kreis

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Inhaltsverzeichnis

  1. Allgemeine Informationen
  2. Wichtige Adressen und Telefonnummern
  3. Weitere mehrsprachige Informationen
  4. Neuigkeiten (zuletzt aktualisiert am 02.09.2021)

Allgemeine Informationen

Hier zunächst ein paar grundlegende Hygiene- und Verhaltensregeln, die es aktuell zu beachten gilt:

  • Bleibt, so oft es geht, zu Hause
  • Vermeidet Berührungen (wie z.B. Händeschütteln oder Umarmungen)
  • Wascht euch regelmäßig und ausreichend lange (mindestens 20 Sekunden) eure Hände mit Wasser und Seife
  • Haltet die Hände vom Gesicht fern
  • Niest oder hustet in die Armbeuge oder in ein Taschentuch
  • Lüftet alle Aufenthaltsräume regelmäßig
  • Nutzt, wenn möglich, keine öffentlichen Verkehrsmittel (Bus, Bahn), sondern nehmt das Fahrrad/Auto oder geht zu Fuß
  • Verzichtet möglichst auf Reisen – auch innerhalb Deutschlands
  • Meidet Menschenansammlungen (z. B. Einkaufszentren)
  • Besucht öffentliche Einrichtungen (Ämter, Verwaltung, Behörden) nur wenn es unbedingt erforderlich ist
  • Vermeidet auch größere private Feiern

Bitte passt auf Menschen aus der Risikogruppe auf und vermeidet zu ihrem Schutz den direkten Kontakt. Zu dieser gehören:

  • Personen älter als 50-60
  • Personen mit Diabetes, Herzkreislauferkrankungen, Erkrankungen des Atmungssystems, der Leber und der Niere sowie Krebserkrankungen
  • Personen mit unterdrücktem Immunsystem.

Wichtige Adressen und Telefonnummern

Hier findet ihr außerdem wichtige Adressen und Telefonnummern in Thüringen und im Ilm-Kreis:

  • Hotline für den Ilm-Kreis +49 3628 738-888
  • Gesundheitsamt Ilmenau +49 3628 738-501
  • Bundesministerium für Gesundheit: +49 30 346 465 100
  • Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117
  • Ärztin vom Anonymen Krankenschein Thüringen: +49 177 398 7724

Für Fragen zu Covid-19 im Kontext eines laufenden Studiums oder der Aufnahme eines Studiums an der TU Ilmenau, könnt ihr euch an das Betreuungsnetzwerk we4you wenden: https://www.tu-ilmenau.de/en/international/international-student-service/covid-info-site/

Bei Symptomen wie Husten, Fieber, Halskratzen und Schnupfen oder wenn ihr mit einer infizierten Person in Kontakt wart, ruft bitte das Gesundheitsamt oder den Hausarzt an.

Weitere mehrsprachige Informationen

Neuigkeiten


** Aktuelle Regeln in Thüringen (02.09.2021) **

  • Gültig vom 24. August bis einschließlich 21. September 2021
  • Alle Bereiche bleiben grundsätzlich geöffnet
  • Die Sieben-Tage-Inzidenz (Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner) bestimmt nicht mehr als einziger Faktor die Beschränkungen.

Frühwarnsystem mit drei Faktoren

  • Faktoren: Sieben-Tage-Inzidenz (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb sieben Tage), Schutzwert (lokale Zahl der Krankenhausaufnahmen wegen Corona), Belastungswert (landesweite Auslastung der Intensivstationen)
  • Beschränkungen gibt es wenn an drei aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz + Schutzwert oder Belastungswert überschritten werden
  • Es gibt eine Basis- und drei Warnstufen.
  • Aktuelle Warnstufen für alle Städte und Landkreise: https://www.tmasgff.de/fruehwarnsystem

Testpflicht für den Präsenzbetrieb an Hochschulen

  • Hochschulveranstaltungen dürfen nur noch mit negativem Corona-Test besucht werden.
  • Das gilt nicht für vollständig geimpfte und genesene Personen.

Maskenpflicht

  • Pflicht in allen geschlossenen Räumen, wenn sie öffentlich oder für Publikumsverkehr zugänglich sind.

Kontaktnachverfolgung

  • Von Gästen und Besuchern in geschlossenen Räumen müssen die Kontaktdaten erfasst werden.
  • Gültig für Diskotheken, Bordelle, Fahrschulen, Musikschulen, Tanzschulen, Chorproben, Hotels, Pensionen, Bars, Gaststätten, Fitnessstudios, Schwimmbäder, Spielhallen, öffentlich Veranstaltungen, Sport (Freizeit und Verein)

Veranstaltungen und Feiern

  • Größere private Feiern sind möglich. Das Gesundheitsamt muss fünf Werktage vorher informiert werden, wenn mehr als 70 Personen im Freien und mehr als 30 Menschen in geschlossenen Räumen zusammen kommen. Kontaktdaten sollen erfasst werden.
  • Öffentliche Veranstaltungen müssen ebenfalls fünf Werktage vorher beim Gesundheitsamt gemeldet werden.
  • Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen im Freien und über 500 Personen in geschlossenen Räumen sind mit Erlaubnis des Gesundheitsamts wieder möglich. Ein Antrag muss zehn Werktage vorher gestellt werden.

Quellen:
https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/th-thema-corona-virus-ueberblick-100.html
https://www.tmasgff.de/covid-19/rechtsgrundlage


** Aktuelle Regeln in Thüringen (03.07.2021) **

  • Gültig seit 01.07.2021
  • Allgemeine Infektionsschutzregeln bleiben erhalten (1,5m Abstand, Hygiene, Maske)

Kontaktreduzierung:

  • Nur noch Empfehlungen, keine Begrenzung
  • Empfehlung: Treffen mit konstanten Personenenkreis

Private Feiern:

  • Größere private Feiern und nicht-öffentliche Feiern oder Veranstaltungen sind wieder möglich
  • Mehr als 70 Personen im Freien und mehr als 30 Personen in geschlossenen Räumen: Anzeige bei der lokalen Behörde (fünf Werktage vorher)
  • Wenn möglich: digitale Kontaktnachverfolgung

Öffentliche Veranstaltungen:

  • Müssen fünf Werktage vorher bei der lokalen Behörde angezeigt werden
  • Mehr als 1000 Personen im Freien und mehr als 500 Personen in geschlossenen Räumen: Erlaubnis der lokalen Behörde erforderlich (zehn Werktage vorher beantragen)
  • Wenn möglich: digitale Kontaktnachverfolgung

Testpflicht (nicht für Geimpfte und Genesene) in geschlossenen Räumen:

  • Körpernahe Dienstleistungen
  • Proben von Chor und Orcheser
  • Diskotheken, Tanzclubs
  • Bordelle, Swingerclubs
  • Besuch einer Pflegeeinrichtung

Kontaktnachverfolgung in geschlossenen Räumen:

  • Öffentliche Veranstaltungen
  • Freizeiteinrichtungen, Freizeitsport und organisierter Sport
  • Bildungsangebote (Fahrschule, Musikschule, Nachhilfe)
  • Schullandheime
  • Gewerbliche Übernachtungen
  • Fitnessstudio, Sauna, Schwimmbad
  • Gaststätte
  • Diskotheken, Tanzclubs
  • Bordelle, Swingerclubs
  • Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros

Maskenpflicht:

  • In geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind oder bei Publikumsverkehr
  • Gilt für Personen ab 16 Jahren
  • Geschäfte, Veranstaltungen (außer am Sitzplatz), medizinische Praxen, Bus und Bahn, Gaststätte (außer am Tisch), Teilnehmende an einer Versammlung oder religiösen Veranstaltungen, Sitzungen von kommunalen Gremien (außer am Sitzplatz), Besucher von Pflegeeinrichtungen

Lokale Maßnahmen:

  • Bei Inzidenzen über 35, über 50 und über 100 gelten wieder strengere Maßnahmen

Quellen:
https://www.tmasgff.de/covid-19/rechtsgrundlage


** Aktuelle Regeln in Thüringen (02.06.2021) **

  • Gültig ab 02.06.2021
  • Die Thüringer Corona-Verordnung sieht in mehreren Bereichen eine Testpflicht vor. Genesene und vollständig Geimpfte sind davon ausgenommen. Sie werden auch bei der Kontaktreduzierung nicht mitgezählt. Kinder unter 14 Jahren zählen dort auch nicht mit.
  • Bei einer Inzidenz über 100 gilt das Bundesgesetz zur Notbremse

Kontaktreduzierung:

Inzidenz unter 100:

  • Innen: ein Haushalt + zwei weitere Personen.
  • Außen: ein Haushalt + vier weitere Personen.

Inzidenz unter 50:

  • Innen: ein Haushalt + fünf weitere Personen.
  • Außen: ein Haushalt + zehn weitere Personen.

Inzidenz unter 35:

  • Innen: ein Haushalt + zehn weitere Personen.
  • Außen: keine Einschränkungen mehr, nur noch Empfehlung

Veranstaltungen:

Inzidenz unter 100:

  • Innen: nicht erlaubt
  • Außen: erlaubt mit Test und vorheriger Anmeldung (10 Tage)

Inzidenz unter 50:

  • Innen: erlaubt mit Test, Kontaktnachverfolgung und vorheriger Anmeldung (10 Tage)
  • Außen: erlaubt mit Test und vorheriger Anmeldung (10 Tage)

Inzidenz unter 35:

  • Innen: erlaubt mit Test und vorheriger Anmeldung (2 Tage)
  • Außen: erlaubt mit vorheriger Anmeldung (2 Tage)

Gastronomie:

Inzidenz unter 100:

  • Innen: geschlossen
  • Außen: geöffnet mit Kontaktnachverfolgung

Inzidenz unter 50:

  • Innen: geöffnet mit Test und Kontaktnachverfolgung
  • Außen: geöffnet mit Kontaktnachverfolgung

Inzidenz unter 35:

  • Innen: geöffnet mit Kontaktnachverfolgung
  • Außen: geöffnet

Einzelhandel:

Inzidenz unter 100:

  • mit Test für Geschäfte, die nicht zum täglichen Bedarf zählen

Inzidenz unter 50:

  • ohne Test

Hotels und Pensionen:

Inzidenz unter 100:

  • geöffnet mit Test und Kontaktnachverfolgung
  • 60 % Auslastung

Inzidenz unter 50:

  • geöffnet mit Test und Kontaktnachverfolgung

Inzidenz unter 35:

  • geöffnet mit Kontaktnachverfolgung

Kinos, Theater und Zoos:

Inzidenz unter 100:

  • Innen: geschlossen
  • Außen: geöffnet

Inzidenz unter 50:

  • Innen: geöffnet mit Test und Kontaktnachverfolgung
  • Außen: geöffnet

Inzidenz unter 35:

  • Innen: geöffnet mit Kontaktnachverfolgung
  • Außen: geöffnet

Museen und Gedenkstätten:

Inzidenz unter 100:

  • Innen: geöffnet mit Test und Kontaktnachverfolgung
  • Außen: geöffnet

Inzidenz unter 50:

  • Innen: geöffnet mit Kontaktnachverfolgung
  • Außen: geöffnet

Schwimmbäder:

Inzidenz unter 100:

  • Innen: geschlossen
  • Außen: geöffnet

Inzidenz unter 50:

  • Innen: geöffnet mit Test und Kontaktnachverfolgung
  • Außen: geöffnet

Inzidenz unter 35:

  • Innen: geöffnet mit Kontaktnachverfolgung
  • Außen: geöffnet

Quellen:
https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/neue-corona-verordnung-juni-100.html
https://www.tmasgff.de/covid-19/rechtsgrundlage


** Aktuelle Regeln in Thüringen (11.05.2021) **

  • Die seit Anfang April geltende Corona-Verordnung wurde in einigen Punkten geändert.
  • Sie gilt bis zum 3. Juni.

Erleichterungen für Geimpfte und Genesene

  • Wo ein negativer Test erforderlich ist (Frisör, Einzelhandel, etc.), werden Genesene, Geimpfte und Negativ-Getestete gleichgestellt
  • Vollständig geimpft: 14 Tage nach der zweiten Impfung (Abweichungen je nach Impfstoff möglich)
  • Genesen: Positiver PCR-Nachweis oder ärztliche Bescheinigung oder Bescheinigung einer Behörde (Alter: mindestens 28 Tage, maximal 6 Monate)

Einzelhandel und körpernahe Dienstleistungen

  • Einzelhandel und z.B. Nagelstudio, Kosmetik-, Tätowier-, Piercing- und Wellness-Massagestudio oder Solarien
  • Dürfen öffnen bei stabiler Inzidenz unter 100

Gastronomie

  • Besuche im Biergarten, in Außenbereichen von Cafés und auf Terrassen von Restaurants
  • Dürfen öffnen bei stabiler Inzidenz unter 100
  • Die Innenbereiche bleiben geschlossen
  • Ein Termin muss vorher gebucht werden

Tourismus

  • Touristische Übernachtungen in Hotels vorerst ausgeschlossen
  • Dürfen öffnen bei stabiler Inzidenz unter 100: Campingplätze und Ferienwohnungen

Museen und Sehenswürdigkeiten

  • Museen dürfen ihre Außenbereiche öffnen, je nach Infektionsgeschehen
  • Das gleiche gilt für Gedenkstätten, Burgen und andere Sehenswürdigkeiten

Musikschulen

  • Dürfen öffnen bei stabiler Inzidenz unter 100: für Einzelunterricht

Quellen:
https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/corona-verordnung-anfang-mai-100.html
https://www.tmasgff.de/covid-19/rechtsgrundlage


** Neues Bundesgesetz zur Notbremse (26.04.2021) **

  • Gilt seit Freitag 23.04.2021
  • Gilt ab einer 7-Tage-Inzidenz über 100 (in den letzten 7 Tagen gab es insgesamt über 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen)

Private Kontakte:

  • Ein Haushalt trifft maximal eine weitere Person

Ausgangsbeschränkungen:

  • gilt von 22 bis 5 Uhr
  • Sport alleine bis 24 Uhr erlaubt

Schulen:

  • 2x pro Woche Testen
  • Wechselunterricht
  • 7-Tage-Inzidenz > 165: Unterricht von zu Hause

Einzelhandel des täglichen Bedarfs (z.B. Supermärkte):

  • Begrenzte Kundenanzahl je nach Größe des Geschäfts mit Maske

Übriger Einzelhandel:

  • 7-Tage-Inzidenz < 150: Shopping mit Termin, Test und Maske
  • 7-Tage-Inzidenz > 150: geschlossen

Sport:

  • Im Freien: Individualsport mit max. 2 Personen oder eigenem Haushalt
  • kontaktloser Gruppensport für 5 Kinder bis 14 Jahre

Kultur und Freizeit:

  • ohne Präsenz
  • geschlossen

Körpernahe Dienstleistungen:

  • Medizinische und ähnliche Dienstleistungen, Friseure und Fußpflege erlaubt mit FFP2-Maske
  • Friseure und Fußpflege zusäzlich mit Test

Gastronomie:

  • geschlossen
  • Abholung und Lieferdienst möglich

Quellen:
https://www.tmasgff.de/covid-19/rechtsgrundlage
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/BJNR104510000.html


** Begegnungszentrum Ilmenau: Zutritt nur mit negativen Corona-Schnelltest (15.04.2021) **

Ab 19.04.2021 ist der Zutritt zum Begegnungszentrum nur noch mit einem negativen Corona-Schnelltest möglich. Möglichkeiten zum Testen findet ihr auf unseren weiteren Aushängen. Die Tests sind kostenlos.

Gründe:

  • Schutz unserer Mitarbeitenden
  • Steigende Fallzahlen im Ilm-Kreis

Weiterhin gilt:

  • Termine nach Vereinbarung

Ihr könnt uns aber in dringenden Fällen weiterhin über die üblichen Kanäle kontaktieren:

  • E-Mail: refugees@iswi.org
  • WhatsApp/Telefon: 0152 05902113

Wir bitten um euer Verständnis!

Vielen Dank und bleibt gesund,
Euer Ilmenauer Flüchtlingsnetzwerk


** Verlängerung der Corona-Regeln für Thüringen, Lockerungen über Ostern, Zeitweise Maskenpflicht in Arnstadt (01.04.2021) **

  • Gültig vom 01. bis 24. April.

Leichte Lockerung während der Osterfeiertage

  • Vom 2. bis 5. April sind Treffen von zwei Haushalten erlaubt
  • Maximal fünf Personen
  • Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit
  • An den anderen Tagen gilt wie bisher: ein Haushalt + eine Person aus einem anderen Haushalt

Besuchsregelung in Pflegeeinrichtungen

  • Ab Inzidenz von 100: eine besuchende Person pro Tag, diese Person darf täglich wechseln
  • Ab Inzidenz von 200: eine besuchende Person pro Tag, diese Person darf wöchentlich wechseln
  • Gruppenangebote über den Wohnbereich hinaus sind zulässig
  • Einrichtungen der Tagespflege dürfen öffnen, wenn die Inzidenz über sieben Tage unter 200 lag

Körpernahe Dienstleistungen

  • Frisör, Nagelstudio, Kosmetik-, Tätowier-, Piercing- und Massagestudio, Solarium
  • Können Personen keine medizinische Maske tragen, muss ein negativer Coronatest vorliegen

Zoos, Tierparks, botanische Gärten

  • Öffnung ab 10. April
  • Eine Kontaktnachverfolgung muss erfolgen

Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in Arnstadt

  • Auf dem Marktplatz während der Marktzeiten
  • In folgenden Gebieten: “An der Weisse” zu Zeiten des Busbetriebes und “Neue Gasse” zur Ausgabe der “Arnstädter Tafel”

Quellen:
https://thueringen.de/verkuendungen
https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/corona-verordnung-anfang-april-100.html
https://www.ilm-kreis.de/Corona/Informationen-f%C3%BCr-die-B%C3%BCrger-Verordnungen-/


 
** Karte mit Corona-Schnelltests in Ilmenau und Ilm-Kreis (19.03.2021) **
 
Quelle: Ilm-Kreis
 

** Neuen Corona-Regeln für Thüringen – Kleine Lockerungen (15.03.2021) **

  • Gültig vom 14. bis 31. März.

Kontaktbeschränkungen

  • Treffen nur zwischen Menschen aus einem Haushalt und einer weiteren Person aus einem anderem Haushalt
  • Kinder bis einschließlich 13 Jahren werden nicht mitgezählt
  • Ehepartner und eingetragene Lebensgefährten, die getrennt leben, gelten als ein Haushalt

Öffnungen

  • Bibliotheken und Archive dürfen öffnen
  • Flugschulen dürfen wieder praktischen Unterricht anbieten
  • Baumärkte dürfen öffnen (mit Terminvereinbarung)
  • Buchhandlungen und Anbieter von Kinderschuhen dürfen öffnen
  • Nagel-, Kosmetik-, Tätowier-, Piercings- und Massagestudios sowie Solarien dürfen öffnen

Reise

  • Wer aus einem Corona-Risikogebiet nach Thüringen einreist, muss zehn Tage in Quarantäne. Die Zeit kann mit einem negativen Corona-Test verkürzt werden. Den darf man aber erst fünf Tage nach der Einreise machen.
  • Zwei Wochen Quarantäne gelten für Menschen, die aus einer Region mit Mutanten des Coronavirus kommen.

Quellen:
https://www.mdr.de/thueringen/corona-verordnung-neu-bibliotheken-solarien-100.html
https://thueringen.de/verkuendungen


** Neuen Corona-Regeln für Thüringen (22.02.2021) **

Gültig vom 19. Feburar bis 15. März.

Folgende Änderungen sind ab sofort gültig:

  • Keine nächtliche Ausgangssperre mehr
  • Fahrschulen dürfen wieder unterrichten
  • Private Betreuung für Kinder bis zwölf Jahren aus maximal zwei Haushalten ist erlaubt
  • Kinder bis drei Jahre zählen bei Kontaktbeschränkungen nicht mehr mit
  • Mensen des Studierendenwerks Thüringen öffnen

Tragen von medizinischen Masken:

  • Personen ab 15 Jahren müssen medizische Masken (siehe Meldung vom 27.01.) auch hier tragen:
    • in Dienstleistungsbetrieben mit Publikumsverkehr
    • beim theoretischen und praktischen Unterricht in Fahrschulen
    • bei Sitzungen von kommunalen Gremien

Weitere Lockerungen gelten ab 1. März:

  • Friseurbetriebe, Baumschulen, Gartenmärkte, Gärtnereien- und Floristikbetriebe dürfen wieder öffnen.

Öffnung der Grundschulen und Kindergärten:

  • Grundschulen öffnen ab 22.02.2021 für den eingeschränkten Präsenzunterricht
  • Kindergärten öffnen für die Betreuung.
  • Die Klassen 5 und 6 sollen ab 1. März folgen.
  • Ab Klasse 7 dürfen ab 1. März zum Präsenzunterricht in die Schulen kommen. Vorraussetzung: Sieben-Tages-Inzidenz unter 100.
  • Maskenpflicht im Unterricht für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7

Quellen:
https://www.mdr.de/thueringen/neue-corona-verordnung-maerz-100.html
https://thueringen.de/verkuendungen


** Verlängerung des Lockdown und erste Lockerungen (16.02.2021) **

  • Der Lockdown wird bis zum 7. März verlängert.
  • Friseursalons öffnen ab 1. März unter bestimmten Hygieneauflagen.
  • Über die Öffnung von Kitas und Schulen entscheiden die Bundesländer in den nächsten Tagen. In Thüringen soll ab 22. Feburar geöffnet werden.
  • Weitere Lockerungen sind ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 möglich:
    • 7 Tage lang darf es maximal 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen geben
    • Es wohnen ca. 100.000 Einwohner*innen im Ilm-Kreis
    • Im Ilm-Kreis dürfen sich demnach innerhalb von 7 Tagen nur ca. 35 Menschen neu infizieren.

Quellen:
https://www.landesregierung-thueringen.de/medien/medieninformationen-zu-covid-19/detailseite/20-2021
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/lockdown-beschluesse-103.html


** Ausnahmen für Unterricht in Schulen (06.02.2021) **

  • Die aktuellen Schulschließungen gelten nicht für Schüler*innen mit besonderem Unterstützungsbedarf.
  • Besonderer Unterstützungsbedarf gilt für Schüler*innen, die:
    • in besonders hohem Maße auf den persönlichen Kontakt zur Lehrkraft angewiesen sind,
    • aufgrund ihrer häuslichen Situation oder der technischen Ausstattung beim Lernen zu Hause in den vergangenen Wochen weder digital noch analog oder nur sehr schwer erreicht werden konnten,
    • in den vergangenen Wochen und Monaten ihre schulischen Aufgaben nicht oder nur mit erheblicher Betreuung durch die Schule erledigen konnten,
    • von Schuldistanz bedroht sind,
    • Hilfestellungen aufgrund von Sprachförderbedarf benötigen (Schüler*innen mit Migrationshintergrund).
  • Demnach ist seit 1. Februar 2021 Präsenzunterricht für diese Schüler*innen möglich.

Quelle: Schreiben zu Aktuellen Corona-Maßnahmen vom Thüringer Bildungsministerium an die Thüringer Schulen, 25.01.2021


** Neue Verordnung und neue Regeln (27.01.2021) **

Die bestehenden Maßnahmen werden bis einschließlich 14.02.2021 verlängert. Neue Regeln:

Medizinische Mund-Nasen-Bedeckungen

  • Das Tragen ist Pflicht für Personen ab 15 Jahren:
    • in Geschäften,
    • im öffentlichen Personenverkehr,
    • bei Veranstaltungen und Zusammenkünften zu religiösen und weltanschaulichen Zwecken,
    • in medizinischen, physiotherapeutischen bzw. psychotherapeutischen Praxen.
  • Medizinische Mund-Nasen-Bedeckungen:
      • OP-Masken des Typs II oder IIR mit CE-Kennzeichnung,
      • FFP2-Masken ohne Ausatemventil,
      • FFP3-Masken ohne Ausatemventil,
      • Mund-Nasen-Bedeckungen KN95 und N95 ohne Ausatemventil.
Image by Wilfried Pohnke from Pixabay

Mund-Nasen-Bedeckung am Arbeitsplatz

  • Beschäftigte müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung am Arbeitsplatz tragen, wenn:
    • der Mindestabstand zu Personen kleiner als 1,5 Meter ist oder
    • in einem geschlossenen Raum mit weniger als 10 Quadratmetern pro Person.
  • Eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung wird empfohlen

Pflegeeinrichtungen

  • Besucherinnen und Besucher und alle Beschäftigten müssen FFP2-Masken tragen.
  • Das gilt auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten.

Politische Versammlungen

  • Maximal erlaubte Teilnehmerzahl: 500 unter freiem Himmel und 50 in geschlossenen Räumen
  • Ab einer Sieben-Tages-Inzidenz von 200: 100 und 25
  • Ab einer Sieben-Tages-Inzidenz von 300: 10 (außen und innen)

Religiöse und weltanschauliche Veranstaltungen

  • Veranstaltungen mit mehr als zehn Teilnehmerinnen und Teilnehmern müssen spätestens zwei Werktage vorher bei der lokalen Behörde angemeldet werden.

Quarantänepflicht bei positivem Schnelltest

  • Personen mit postiven Antigen-Schnelltest sind verpflichtet, sich in ihrer Wohnung bzw. Unterkunft aufzuhalten
  • Kontakte zu anderen Personen sind zu vermeiden
  • Bestehende oder auftretende Symptome sind dem Gesundheitsamt zu melden

Alkoholkonsum im öffentlichen Raum

  • Kein Konsum an gekennzeichneten öffentlichen Orten, an Plätzen mit Publikumsverkehr, vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen.

Bildung, Jugend und Sport

  • Schulen und Kindertagesstätten bleiben weiter geschlossen
  • Ausnahmen:
    • für unaufschiebbare Leistungsnachweise in Abschlussklassen
    • für Klassen, die im laufenden Schuljahr eine Abschlussprüfung ablegen
    • für Klassen mit besonderem Unterstützungsbedarf.
  • Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei Kontakt mit anderen. Das gilt auch im Unterricht und in der Notbetreuung.

Quellen:
https://www.tmasgff.de/covid-19/rechtsgrundlage
https://www.mdr.de/thueringen/corona-verordnung-januar-einundzwanzig-neue-regeln-covid-lockdown-100.html


** Aktuelle Einreisebestimmungen (19.01.2021) **

  • Du möchtest nach Deutschland einreisen? Und du hast dich in den letzten 10 Tagen in einem Riskogebiet [1] aufgehalten?
    • Dann musst du die elektronische Einreiseanmeldung (DEA) unter www.einreiseanmeldung.de ausfüllen.
    • Du benötigtst spätestens 48 Stunden nach der Einreise ein negatives Testergebnis. Oder ein ärztliches Zeugnis.
    • Du musst 10 Tage in Quarantäne.
  • Du reist aus einem Land ein, welches nicht im Schengen-Raum [2] liegt? Dann musst du den DEA-Nachweis bei der Einreisekontrolle vorlegen.
[1] Riskogebiete: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
[2] Länder des Schengen-Raumes: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/nationale-und-internationale-zusammenarbeit/schengen/karte/karte-node.html;jsessionid=BED2BBA3B5ED3B2795D6A98952C52998.1_cid373

Quellen:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2021/1-quartal/einreise-vo.html
https://www.tmasgff.de/fileadmin/user_upload/Gesundheit/COVID-19/Verordnung/Lesefassung_5._QuarantaeneVO_09.01.2021.pdf


** Verlängerung des Lockdown und zusätzliche Regelungen (11.01.2021) **

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie werden bis zum 31.01.2021 verlängert.

Zusätzliche Regelungen:

  • Private Treffen und Treffen in der Öffentlichkeit:
    • Personen aus dem eigenen Haushalt und eine weitere Person aus einem anderen Haushalt
  • Es wird empfohlen sich nur in der Nähe des Wohnortes aufzuhalten (ca. 15 km Radius)
  • Liegt der Inzidenzwert (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen) fünf Tage lang über 300, dann sind Demonstrationen auf 25 Personen begrenzt.
  • Einzelhändler*innen können Waren online verkaufen und sie zur Abholung anbieten. Vorraussetzung ist eine kontaktlose Bezahlung.

Quellen:
https://www.landesregierung-thueringen.de/medien/medieninformationen/detailseite/01-2021


** Lockdown ab Mittwoch, 16.12.2020 – Ausgangsbeschränkung (16.12.2020) **

Im Bundesland Thüringen gilt zusätzlich ab 16.12.2020 bis 10.01.2020 eine Ausgangsbeschränkung. Weiterhin gelten die Beschränkungen unseres letzten Beitrages.

Wohnungen und sonstige Unterkünfte dürfen zwischen 22 und 5 Uhr nur noch aus triftigen Gründen verlassen werden. Triftige Gründe sind:

  • Abwendung einer Gefahr für Leib und Leben
  • medizinische Notfälle und Geburten
  • Pflege und Unterstützung kranker und hilfsbedürftiger Menschen sowie notwendige Fürsorge für minderjährige Menschen
  • Begleitung von Sterbenden
  • Wahrnehmung eines Umgangs- oder Sorgerechts
  • Besuch von Lebenspartnern
  • Versorgung von Angehörigen
  • Wege zur Arbeit
  • die Durchfahrt durch Thüringen
  • die Teilnahme an besonderen religiösen Zusammenkünften zu hohen Feiertagen
  • Versorgung von Tieren

Die Ausgangsbeschränkungen gelten nicht vom 24. bis 26. Dezember sowie am 31. Dezember ab 22:00 Uhr bis zum 1. Januar um 3:00 Uhr.

Quellen:
https://www.tmasgff.de/fileadmin/user_upload/Gesundheit/COVID-19/Verordnung/20201214_VerschaerfungsVO.pdf
https://www.mdr.de/thueringen/corona-lockdown-weihnachten-das-gilt-jetzt-regeln-100.html


** Lockdown ab Mittwoch, 16.12.2020 (14.12.2020) **

  • gültig vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021

Private Treffen:

  • Eigener und ein weiterer Haushalt
  • Maximal 5 Personen
  • Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommen

Weihnachten (24. bis 26.12.):

  • Treffen mit 4 weiteren Menschen aus anderen Haushalten erlaubt
  • Nur aus dem engsten Familienkreis

Silvester:

  • Normale Kontaktbeschränkungen (maximal 5 Personen)
  • Bundesweites Versammlungsverbot
  • Bundesweites Feuerwerksverbot
  • Verkauf von Pyrotechnik ist verboten

Geschäfte:

  • Einzelhandel ist geschlossen
  • Ausnahmen:
    • Lebensmittel-Geschäfte und Wochenmärkte für Lebensmittel
    • Abhol- und Lieferdienste (auch von Restaurants),
    • Getränkemärkte
    • Reformhäuser, Apotheken, Sanitätshäuser
    • Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker
    • Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten
    • Banken und Sparkassen, Post
    • Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkaufsläden
    • Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte
    • Weihnachtsbaumverkaufsstände
  • Geschlossen: Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios

Gottesdienste:

  • Unter Auflagen möglich (Mindestabstand, Maskenpflicht, kein Gesang)

Schulen und Kindergärten:

  • Vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 geschlossen
  • Nur Notfallbetreuung

Alkohol:

  • Vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 ist der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum ist verboten.

Quellen:
https://www.landesregierung-thueringen.de/medien/medieninformationen/detailseite/139-2020
https://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/corona-lockdown-beschluesse-bund-laender-100.html


** Neue Corona-Regeln für den Dezember (30.11.2020) **

  • gültig vom 1. Dezember bis einschließlich 20. Dezember

Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind beschränkt auf:

  • zwei Haushalte und
  • maximal auf fünf Personen beschränkt.
  • Kinder bis 14 Jahre sind von dieser Regelung ausgenommen.

Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt künftig:

  • in allen geschlossenen Räumen,
    • die öffentlich zugänglich sind oder
    • in denen Publikumsverkehr besteht
  • unter freiem Himmel in Innenstädten an allen Orten mit Publikumsverkehr
  • in der Öffentlichkeit überall, wo sich Personen auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten
  • vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen
  • in Arbeits- und Betriebsstätten mit Ausnahme des Arbeitsplatzes, sofern ein Mindestabstand von 1,5 Meter sicher eingehalten werden kann

Regeln für Weihnachten und Silvester stehen noch aus. Dafür soll das weitere Infektionsgeschehen zunächst beobachtet werden.

Quellen:
https://www.mdr.de/thueringen/dezember-weihnachten-corona-sonder-verordnung-100.html
https://corona.thueringen.de/verordnungen


** Landratsamt Ilm-Kreis schließt Verwaltung für Publikumsverkehr (16.11.2020) **

  • Mit den steigenden Infektionszahlen im Ilm-Kreis schließt das Landratsamt ab Montag, 16. November 2020 für den Besuchsverkehr
  • Geöffnet bleiben die Außenstellen:
    • Ichtershäuser Straße 13 in Arnstadt
    • Bürgerservice in Ilmenau, Krankenhausstraße 12a
  • Die Ämter bleiben jederzeit erreichbar per Telefon, E-Mail, Brief und Fax
  • Sprechzeiten der KFZ-Zulassung und Führerscheinstelle in den Außenstellen:
    • Montag/Mittwoch/Freitag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr
    • Dienstag/Donnerstag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 18:00 Uhr
  • Bei Terminen in den Außenstellen oder im Landratsamt ist unbedingt der Infektionsschutz zu beachten
  • Besucher*innen sind aufgefordert, den Mindestabstand zu anderen Menschen einzuhalten, eine Alltagsmaske zu tragen und die Hygieneregeln zu beachten
  • Kontakte zu den Ämtern finden Bürger*innen auf der Homepage unter www.ilm-kreis.de/Landkreis/Das-Landratsamt/Die-Ämter-des-Landratsamtes

** Aktuelle Fallzahlen im Ilm-Kreis (12.11.2020, 9:00 Uhr) **

  • 395 infizierte Menschen
  • 84 aktiv
  • 304 wieder gesunde Menschen
  • 7 verstorbene Menschen
  • 50,8 neue Infektionen in 7 Tagen pro 100.000 Einwohner (Inzidenz)
  • Thüringen: 3.141 aktive Infektionen

Quelle: https://www.mdr.de/thueringen/corona-statistik-zahlen-grafiken-aktuell-100.html


** Aktuelle Fallzahlen im Ilm-Kreis (30.10.2020, 7:00 Uhr) **

  • 288 infizierte Menschen
  • 43 aktiv
  • 238 wieder gesunde Menschen
  • 7 verstorbene Menschen
  • 31,1 neue Infektionen in 7 Tagen pro 100.000 Einwohner (Inzidenz)
  • Thüringen: 1.886 aktive Infektionen

Quelle: https://www.mdr.de/thueringen/corona-statistik-zahlen-grafiken-aktuell-100.html


** Neue Corona-Regeln für den November (30.10.2020) **

  • Gültig ab 2. November 2020
  • Kontakt von maximal zehn Personen aus maximal zwei Haushalten
  • Gastronimie (z.B. Bars, Kneipen) muss schließen, Abhol- und Lieferservice weiter erlaubt
  • Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Konzerthäuser und Theater müssen schließen
  • Übernachtungen in Hotels und Pensionen sind für Touristen verboten
  • Amateur- und Freizeitsport wird eingestellt, Profisport findet ohne Zuschauer*innen statt
  • Kosmetikstudios und Massagepraxen werden geschlossen, Frisöre bleiben geöffnet
  • Schulen und Kindergärten bleiben offen
  • Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen geöffnet

Quellen:
https://www.tagesschau.de/inland/corona-regeln-november-101.html
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bund-laender-beschluss-1805264


** Aktuelle Fallzahlen im Ilm-Kreis (08.10.2020, 9:00 Uhr) **

  • 218 infizierte Menschen
  • 8 aktiv
  • 203 wieder gesunde Menschen
  • 7 verstorbene Menschen
  • Thüringen: 279 aktive Infektionen

Quelle: https://www.mdr.de/thueringen/corona-statistik-zahlen-grafiken-aktuell-100.html


** Aktuelle Fallzahlen im Ilm-Kreis (25.09.2020, 13:00 Uhr) **

  • 215 infizierte Menschen
  • 34 aktiv
  • 174 wieder gesunde Menschen
  • 7 verstorbene Menschen
  • Thüringen: 269 aktive Infektionen

Quelle: https://www.mdr.de/thueringen/corona-statistik-zahlen-grafiken-aktuell-100.html


** Gesundheitsamt appelliert: Halten Sie den Infektionsschutz ein! (21.09.2020) **

  • Die Infektionszahlen im Ilm-Kreis steigen auf 33 Infektionen auf 100.000 Einwohner*innen in sieben Tagen
  • Der kritische Wert laut Robert-Koch-Institut beträgt 35 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner*innen in sieben Tagen
  • Das Gesundheitsamt Ilm-Kreis appelliert, sich noch sorgfältiger an den Infektionsschutz zu halten
  • Kay Tischer (Beigeordneter des Landkreises):
    • “Halten Sie die Hygieneregeln ein, tragen Sie unbedingt eine Mund-Nase-Bedeckung in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr, halten Sie den Mindestabstand zu anderen Menschen und vermeiden sie alle unnötigen Kontakte.”
    • “Überlegen Sie genau, ob sich Besuche bei Angehörigen in Pflegeheimen aufschieben lassen, ob eine private Feier auch später nachgeholt werden kann und welche Angehörige aus Risikogruppen Sie jetzt wie schützen können.”

Quelle: https://ilm-kreis.de/Quicknavigation/Startseite/Gesundheitsamt-appelliert-Halten-Sie-den-Infektionsschutz-ein-.php?object=tx,2778.5&ModID=7&FID=2778.2875.1


** Aktuelle Fallzahlen im Ilm-Kreis (17.09.2020, 9:00 Uhr) **

  • 188 infizierte Menschen
  • 26 aktiv
  • 155 wieder gesunde Menschen
  • 7 verstorbene Menschen
  • Thüringen: 206 aktive Infektionen

Quelle: https://www.mdr.de/thueringen/corona-statistik-zahlen-grafiken-aktuell-100.html


** Aktuelle Fallzahlen im Ilm-Kreis (09.09.2020, 12:00 Uhr) **

  • 171 infizierte Menschen
  • 12 aktiv
  • 153 wieder gesunde Menschen
  • 6 verstorbene Menschen
  • Thüringen: 122 aktive Infektionen

Quelle: https://www.mdr.de/thueringen/corona-statistik-zahlen-grafiken-aktuell-100.html


** Aktuelle Fallzahlen im Ilm-Kreis (02.09.2020, 14:00 Uhr) **

  • 158 infizierte Menschen
  • 1 aktiv
  • 152 wieder gesunde Menschen
  • 6 verstorbene Menschen
  • Thüringen: 117 aktive Infektionen

Quelle: https://www.mdr.de/thueringen/corona-statistik-zahlen-grafiken-aktuell-100.html


** Neue Thüringer Corona-Verordnung – gültig ab 30. August (20.08.2020)**

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Besuche in Pflege- und Seniorenheimen und in Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen

  • Besuche sind grundsätzlich erlaubt, solange es keine aktiven Corona-Fälle vor Ort gibt.
  • Gibt es in einem Landkreis oder in einer Stadt wieder mehr Corona-Fälle, dürfen höchstens zwei Besucher je Bewohner/in täglich für bis zu zwei Stunden in die Einrichtung.
  • Gibt es Corona-Fälle in einer Einrichtung, sind Besuche verboten. Wenn die Corona-Fälle räumlich von anderen Bereichen getrennt sind, dann gilt das Verbot nur für diesen Bereich.

Öffnung von Angeboten/Veranstaltungen

  • Theater und Orchester dürfen wieder öffnen und Veranstaltungen in ihren Räumen anbieten. Sie müssen ein Infektionsschutzkonzept vorlegen.
  • Kulturelle Tanzveranstaltungen (zum Beispiel Volkstanz oder Abschlussbälle) sind wieder erlaubt. Alle Teilnehmenden müssen mit ihrem Namen erfasst werden.
  • Sexuelle Dienstleistungen in Prostitutionsstätten sind möglich. Es dürfen nicht mehr als zwei Personen gleichzeitig beteiligt sein.
  • Bei Veranstaltungen unter freiem Himmel muss ein Infektionsschutzkonzept erstellt und auf Anfrage vorgelegt werden. Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen müssen mindestens zwei Tage vorher beim Gesundheitsamt gemeldet werden.

Private Feiern

  • Private Feiern und Familienfeiern müssen in geschlossenen Räumen mit mehr als 50 Personen oder unter freiem Himmel mit mehr als 100 Personen mindestens zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn beim Gesundheitsamt gemeldet werden.

Verboten/Geschlossen bleiben:

  • Tanzklubs, Diskotheken etc.
  • sexuelle Dienstleistungen in Prostitutionsfahrzeugen/ bei Prostitutionsveranstaltungen sowie Swingerklubs

Alle wichtigen Regeln zum Infektionsschutz bleiben auch weiterhin gültig.

Quelle: https://www.tmasgff.de/covid-19


** Aktuelle Fallzahlen im Ilm-Kreis (13.08.2020, 17:00 Uhr) **

  • 154 infizierte Menschen
  • 6 aktiv
  • 142 wieder gesunde Menschen
  • 6 verstorbene Menschen
  • Thüringen: 115 aktive Infektionen

Quelle: https://www.mdr.de/thueringen/corona-statistik-zahlen-grafiken-aktuell-100.html


** Testpflicht für Reisende aus Riskogebieten (07.08.2020) **

Gültig ab Samstag, 08.08.2020.

Wer aus einem Riskogebiet kommt, muss:

  • sich nach der Einreise testen lassen – kostenlos und innerhalb von 72 Stunden (z.B. direkt am Flughafen) oder
  • einen negativen Test aus dem Herkunftsland (nicht älter als 48 Stunden) vorweisen.

Risikogebiete: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Alle Reiserückkehrer (auch aus Nicht-Risikogebieten) haben die Möglichkeit, sich nach der Einreise nach Deutschland kostenfrei innerhalb von 72 Stunden auf das Coronavirus testen zu lassen.

Quellen, Deutsche Bundesregierung:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/pflichtests-kommen-1774748
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/faq-reisen-1735032


** Aktuelle Fallzahlen im Ilm-Kreis (03.08.2020, 15:00 Uhr) **

  • 146 infizierte Menschen
  • 5 aktiv
  • 135 wieder gesunde Menschen
  • 6 verstorbene Menschen
  • Thüringen: 62 aktive Infektionen

Quelle: https://www.mdr.de/thueringen/corona-statistik-zahlen-grafiken-aktuell-100.html


** Kinderbetreuung und Schule ab 31. August (28.07.2020) **

Schulen und Kindergärten öffnen ab dem 31. August im normalen Betrieb. Kinder und Jugendliche werden dann ohne Einschränkung betreut und unterrichtet. Es gibt einen Drei-Stufen-Plan für mögliche steigende Infektionen.

  • Stufe 1 – Regelbetrieb mit vorbeugendem Infektionsschutz (GRÜN)
    • Alle Kinder und Jugendlichen erhalten das volle Betreuungs- und Unterrichtsangebot.
    • Das gesamte Personal ist anwesend.
    • Es gelten vorbeugende Infektionsschutzmaßnahmen.
  • Stufe 2 – Eingeschränkter Betrieb mit erhöhtem Infektionsschutz (GELB)
    • Einzelne Infektionen in Kindergärten oder Schulen.
    • Regional oder lokal erhöhte Infektionszahlen.
    • Es folgen mehrere eindämmende Maßnahmen.
  • Stufe 3 – Schließung (ROT)
    • Stark steigende Infektionszahlen.
    • Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und Schulen müssen vorübergehend schließen.

Quelle: https://bildung.thueringen.de/fileadmin/2020/2020-07-23_Stufenkonzept_Schule_Kita_Pandemie_2020-2021.pdf


** Aktuelle Fallzahlen im Ilm-Kreis (24.07.2020, 09:00 Uhr) **

  • 144 infizierte Menschen
  • 6 aktiv
  • 132 wieder gesunde Menschen
  • 6 verstorbene Menschen
  • Thüringen: 54 aktive Infektionen

Quelle: https://www.mdr.de/thueringen/corona-statistik-zahlen-grafiken-aktuell-100.html


** Aktuelle Fallzahlen im Ilm-Kreis (18.07.2020, 09:00 Uhr) **

  • 143 infizierte Menschen
  • 7 aktiv
  • 130 wieder gesunde Menschen
  • 6 verstorbene Menschen
  • Thüringen: 69 aktive Infektionen

Quelle: https://www.mdr.de/thueringen/corona-statistik-zahlen-grafiken-aktuell-100.html


** Corona-Verordnung – Die wichtigsten Anpassungen im Überblick (13.07.2020) **

Gültig vom 16.07.-30.08.2020

Besuchsregel wird erweitert auf

  • zwei Besuche pro Bewohner/in bzw. Patient/in für bis zu zwei Stunden pro Tag

Pflicht zur Kontaktdatenerfassung in geschlossenen Räumen gilt noch für:

  • Gaststätten
  • öffentliche Veranstaltungen
  • Messen, Spezialmärkte, Ausstellungen
  • Hallen- und Freizeitbäder, Thermen, Saunen
  • Kulturelle Einrichtungen mit Publikumsverkehr (Museen, Theater, Kinos etc.)

Bis 30. August bleiben weiterhin geschlossen:

  • Diskotheken, Clubs
  • Bordelle, Swingerclubs und ähnliche Angebote

Quelle: https://corona.thueringen.de/behoerden/ausgewaehlte-verordnungen


** Aktuelle Fallzahlen im Ilm-Kreis (09.07.2020, 07:00 Uhr) **

  • 137 infizierte Menschen
  • 1 aktiv
  • 130 wieder gesunde Menschen
  • 6 verstorbene Menschen
  • Thüringen: 89 aktive Infektionen

Quelle: https://www.mdr.de/thueringen/corona-statistik-zahlen-grafiken-aktuell-100.html


** Aktuelle Fallzahlen im Ilm-Kreis (26.06.2020, 09:00 Uhr) **

  • 136 infizierte Menschen
  • 0 aktiv
  • 130 wieder gesunde Menschen
  • 6 verstorbene Menschen
  • Thüringen: 169 aktive Infektionen

Quelle: https://www.mdr.de/thueringen/corona-statistik-zahlen-grafiken-aktuell-100.html


** Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts für das Smartphone (17.06.2020) **

  • Die Warn-App ist dazu gedacht, die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen.
  • Im Falle eines positiven Tests auf den Corona-Virus können andere Nutzer*innen der Corona-Warn-App benachrichtigt werden
  • Über den Standard Bluetooth Low Energy (BLE) tauschen Smartphones temporäre Identifikationsnummern (IDs) mit anderen Geräten aus.
  • Die App wird vom Robert Koch-Institut für die deutsche Bundesregierung herausgegeben
  • Das Warnsystem basiert auf freiwilliger Basis.
  • Die App soll auch in englischer Sprache veröffentlicht werden. Weitere Sprachen, darunter Türkisch, sollen folgen.

Hier findet ihr Informationen über die App in den Sprachen Englisch, Türkisch und Arabisch:

Hier findet ihr Informationen wie die Corona Warn App funktioniert (mit Bildern, auf Deutsch): https://www.rki.de/SharedDocs/Bilder/InfAZ/neuartiges_Coronavirus/WarnApp/Funktion.jpg?__blob=poster&v=4

Zum Download der Corona-Warn-App:
Corona-Warn-App für iOS (Apple): https://apps.apple.com/de/app/corona-warn-app/id1512595757
Corona-Warn-App für Android: https://play.google.com/store/apps/details?id=de.rki.coronawarnapp

Quellen:
https://www.golem.de/news/auf-github-telekom-und-sap-veroeffentlichen-quellcode-der-corona-app-2005-148827.html
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/WarnApp/Warn_App.html


** Eingeschränkter Publikumsverkehr in der Ausländerbehörde (15.06.2020) **

  • Die Ausländerbehörde des Ilm-Kreises wird ab Montag, 15. Juni 2020, einen eingeschränkten Publikumsverkehr wieder aufnehmen.
  • Aus rechtlichen Gründen werden bereits abgelaufene Aufenthaltstitel mittels Allgemeinverfügung bis zum 30. September 2020 verlängert.
  • Ausländische Bürger*innen erhalten von der Behörde einen Termin.
  • Eine Einladung zu einem Termin ist zwingend wahrzunehmen. Sonst gibt es keine automatische Verlängerung. Vorsprachen ohne Termin sind weiterhin nicht möglich.
  • Es ist sehr wichtig, zu dem Termin pünktlich zu erscheinen
  • Während des gesamten Aufenthaltes im Gebäude der Ausländerbehörde ist ein geeigneter Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Link:  Allgemeinverfügung 15.06.


** Aktuelle Fallzahlen im Ilm-Kreis (15.06.2020, 08:00 Uhr) **

  • 136 infizierte Menschen
  • 0 aktiv
  • 130 wieder gesunde Menschen
  • 6 verstorbene Menschen
  • Thüringen: 341 aktive Infektionen

Quelle: https://www.mdr.de/thueringen/corona-statistik-zahlen-grafiken-aktuell-100.html


** Neue Corona-Regeln in Thüringen (10.06.2020) **

Ab Samstag, den 13.06., gelten in Thüringen die folgenden Regeln:

Allgemeine Corona-Regeln in Thüringen

Kontaktregeln aufgehoben

  • Eine rechtlich verbindende Kontaktbeschränkung gibt es in Thüringen nicht mehr.
  • Allen Menschen wird jedoch weiterhin geraten, die Kontakte zu anderen Personen möglichst gering zu halten.
  • Empfohlen wird, sich nur mit Angehörigen eines weiteren Haushalts zu treffen.
  • Empfohlen wird, sich mit nicht mehr als zehn Personen zu treffen.

Abstandsregel bleibt

  • Wo es möglich ist, ist weiterhin ein Mindestabstand von wenigstens 1,5 Metereinzuhalten.

Maskenpflicht bleibt

  • In Geschäften, im öffentlichen Personennahverkehr, in Zügen und in Taxen gilt die Pflicht zum Mund-Nasen-Schutz.
  • Ohne Maske droht ein Bußgeld von 50 Euro.

Kontaktverfolgung

  • Einrichtungen mit Publikumsverkehr in geschlossenen Räumen und Restaurants müssen die Kontaktdaten der Besucher erfassen und ein schriftliches Infektionsschutzkonzept haben.

Kindergärten und Schulen

  • Ab dem 15. Juni gibt es wieder ein tägliches Betreuungsangebot für alle Kinder.
  • Ab 5. Klasse bleibt der Wechsel zwischen Distanz- und Präsenzunterricht bestehen.
  • In den Sommerferien gibt es einen Kindergarten- und Hortbetrieb.
    Ab 31. August soll der Schulunterricht wieder normal laufen.

Besuche in Pflegeheimen, Krankenhäusern und Seniorenheimen

  • Patienten in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen können von einer Person besucht werden.
  • Die Besuchszeit beträgt maximal zwei Stunden.
  • Ausnahmen: Palliativfälle oder Geburten

Bewegung und Vereinssport

  • Freizeitsport ohne Kontakt ist im Freien erlaubt.
  • Vereinssport darf stattfinden und Vereine können in Hallen zurückkehren.
  • Der Trainingsbetrieb bei Kampf- und Mannschaftssportarten muss kontaktfrei erfolgen.
  • Wettkämpfe und Veranstaltungen mit Publikum sind nicht gestattet.

Feiern und Veranstaltungen

  • Familienfeiern, Geburtstage und Hochzeiten sind wieder möglich.
  • Ab einer Personenzahl von mehr als 30 Personen in geschlossenen Räumen und mehr als 75 Personen unter freiem Himmel muss die Veranstaltung zwei Tage vorher beim Landkreis oder der Stadt gemeldet werden.
  • Es sind geeignete Infektionsschutzvorkehrungen zu treffen und eine Kontaktverfolgung sicherzustellen. Die Verantwortung hierfür liegt beim Veranstalter.

Politische Versammlungen

  • Demonstrationen unter freiem Himmel sind ohne Beschränkungen der Teilnehmerzahl möglich.

In Thüringen wieder geöffnet oder erlaubt:

  • Kinos, Konzerthäuser, Orchester- und Theateraufführungen
  • Mehrgenerationenhäuser und Senioreneinrichtungen
  • Tagespflegeeinrichtungen
  • Hallenbäder und Saunas
  • Messen und Ausstellungen (mit schriftlicher Genehmigung vom Landkreis/der Stadt)
  • Reisebusveranstaltungen
  • Restaurants und Bars
  • Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze
  • Musikschulen und Fahrschulen
  • Schwimmbäder und Badeseen
  • Fitnessstudios
  • Museen, Zoos und Galerien
  • Friseure, Kosmetik- und Nagelstudios

In Thüringen weiter geschlossen oder verboten:

  • Vom Land geförderte Theater und Orchester
  • Großveranstaltungen
    • Großveranstaltungen ab einer Größe von 1.000 Teilnehmern sind zunächst bis 31. August untersagt. Bis dahin dürfen auch keine Konzerte und Festivals, Dorffeste oder Sportveranstaltungen mit Besuchern stattfinden.
  • Diskotheken und Clubs
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und Swingerclubs

Quellen:
https://www.mdr.de/thueringen/coronavirus-covid-neue-regeln-verordnung-100.html
https://ilm-kreis.de/media/custom/2778_1191_1.PDF?1591712515


** Öffnung des Freibades in Ilmenau (05.06.2020) **

  • Seit Mittwoch, 03.06., ist das Ilmenauer Freibad geöffnet
  • Maximal 800 Personen dürfen gleichzeitig ins Bad
  • Im Eingangsbereich und in den Gebäuden besteht Maskenpflicht
  • Alle Becken sind geöffnet
  • Gesperrt bleiben die Duschen und Föne in den Gebäuden
  • Es gibt keine Gegenstände zum Ausleihen, wie Strandkörbe und Liegen

Quelle: https://www.ilmenau.de/506-0-Sport-+und+Freizeitbad+.html


** Aktuelle Fallzahlen im Ilm-Kreis (05.06.2020, 08:00 Uhr) **

  • 136 infizierte Menschen
  • 126 wieder gesunde Menschen
  • 6 verstorbene Menschen
  • Thüringen: 419 aktive Infektionen

Quelle: https://www.mdr.de/thueringen/corona-statistik-zahlen-grafiken-aktuell-100.html


** Aktuelle Corona-Verordnung wird um eine Woche verlängert (03.06.2020) **

  • Die Thüringer Landesregierung verlängert die zurzeit noch geltende Corona-Verordnung um eine Woche (bis zum 12. Juni)
  • Am Dienstag, den 9. Juni will die Landesregierung die neue Verordnung beschließen, die am 13. Juni in Kraft treten soll. Darin ist unter anderem eine Lockerung der Kontaktbeschränkungen vorgesehen.
  • Bisher dürfen sich nur die Angehörigen von zwei verschiedenen Haushalten treffen. Auch die Maskenpflicht in Geschäften und im Nahverkehr gilt weiterhin.

Quelle: https://www.mdr.de/thueringen/corona-virus-news-ticker-dritter-juni-mittwoch-100.html


** Informationen für Ein- und Rückreisende (03.06.2020) **

  • Personen, die aus einem Staat außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz, Großbritannien und Nordirland nach Thüringen einreisen, sind verpflichtet, sofort nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Wohnung oder eine andere Unterkunft zu gehen. Sie sollen sich dort für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben.
  • Den Personen in Quarantäne ist es in diesem Zeitraum nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Haushalt angehören
  • Die Personen in Quarantäne sind verpflichtet, die für sie zuständige Behörde zu kontaktieren und bei Auftreten von Krankheitssymptomen zu informieren.

Quelle, Zweite Quarantäneverordnung vom 25. Mai 2020:
https://corona.thueringen.de/behoerden/ausgewaehlte-verordnungen


** Öffnung von Rathaus und Servicebüros, eingeschränkter Regelbetrieb der Kindertagesstätten (03.06.2020) **
Seit dem 02.06.2020 sind das Ilmenauer Rathaus sowie die Servicebüros in Gehren, Gräfinau-Angstedt und Langewiesen für Bürgerinnen und Bürger zu leicht veränderten Öffnungszeiten wieder geöffnet. Die Kindertagesstätten öffnen im eingeschränktem Regelbetrieb.

Öffnungszeiten: https://www.ilmenau.de/4309-0-Uebersicht+der+aktuellen+Oeffnungszeiten+ab+29052020.html


** Kontaktbeschränkungen und Abstandsregelungen gelten auch weiterhin (29.05.2020) **
Trotz der zunehmenden Öffnung von Geschäften und Einrichtungen gilt weiterhin:

  • Es dürfen sich nur zwei Familien bzw. zwei Haushaltsgemeinschaften treffen.
  • Es ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen in der Öffentlichkeit einzuhalten.
  • Thüringenweit gilt eine Maskenpflicht in Geschäften und im Nahverkehr (Bus, Bahn etc.).
  • Niesen- und Hustenetikette beachten.
  • Räumlichkeiten regelmäßig lüften.
  • Gute Handhygiene.

**Landratsamt erweitert Öffnungszeiten in den Außenstellen (29.05.2020)**
Die Außenstellen des Landratsamtes in Arnstadt, Ichtershäuser Straße 31, und Ilmenau, Krankenhausstraße 12a, erweitern ihre Öffnungszeiten. Ab Dienstag, 2. Juni 2020, gelten folgende Zeiten in den Bürgerservicestellen:

Montag: 8:30-12:00 Uhr
Dienstag: 8:30-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr
Mittwoch: 8:30-12:00 Uhr
Donnerstag: 13:00-18:00 Uhr
Freitag: geschlossen

Davon unabhängig bleibt das Landratsamt in Arnstadt, Ritterstraße 14, weiter für den Besuchsverkehr geschlossen.

Quelle: https://www.ilm-kreis.de/Quicknavigation/Startseite/Landratsamt-erweitert-%C3%96ffnungszeiten-in-den-Au%C3%9Fenstellen.php?object=tx,2778.5&ModID=7&FID=2778.2367.1


** Aktuelle Fallzahlen im Ilm-Kreis (29.05.2020, 06:00 Uhr) **

  • 135 infizierte Menschen, davon sind 8 Fälle momentan erkrankt
  • 123 wieder gesunde Menschen
  • 4 verstorbene Menschen
  • Thüringen gesamt: 607 Menschen sind aktuell erkrankt

Quelle: https://www.mdr.de/thueringen/corona-statistik-zahlen-grafiken-aktuell-100.html


** Thüringer Bußgeldkatalog – Schutzmasken, 1,5m Abstand (15.05.2020) **

  • Wird eine Maske nicht getragen, obwohl es vorgeschrieben ist, droht ein Bußgeld von 50 €. Ausgenommen ist das Nicht-Tragen durch medizinsche Gründe.
  • Die Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5 m kostet 100 €.
  • Weitere Verstöße und Bußgelder findet ihr unter: https://corona.thueringen.de/behoerden/bussgeldkatalog

** Aktuelle Fallzahlen im Ilm-Kreis (15.05.2020, 08:20 Uhr) **

  • 129 infizierte Menschen
  • 117 wieder gesunde Menschen
  • 4 verstorbene Menschen
  • Thüringen gesamt: 2.698 infizierte Menschen

Quelle: https://www.mdr.de/thueringen/corona-statistik-zahlen-grafiken-aktuell-100.html


** Der Corona-Kalender für Mai und Juni (13.05.2020) **

Ab 13. Mai:

  • Einrichtungen werden geöffnet und Angebote sind erlaubt, die nicht sonderlich aufgeführt sind. Beispiel: Eltern-Kind-Kureinrichtungen, Frauen- und Familienzentren, Jugendfreizeitstätten und Meeresaquarien. Hygiene- und Schutzmaßnahmen müssen eingehalten werden.
  • Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen wieder begrenzt gestattet.

Ab 15. Mai:

  • Gastronomie, Hotels und andere touristische Angebote dürfen wieder öffnen.

Ab 18. Mai:

  • Betrieb der Kindergärten startet wieder. Bis 15. Juni gehen sie von der erweiterten Notbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb über. Details bestimmen die Kommunen.

Ab 1. Juni:

  • Fitnessstudios, Schwimmbäder unter freiem Himmel und Badeseen öffnen wieder. In geschlossenen Räumen sind Vereinsangebote, Sportangebote und Freizeiteinrichtungen wieder erlaubt.

Bis mindestens 5. Juni weiter geschlossen:

  • Hallenbäder, Saunen, Thermen, Kinos, Discotheken und Bordelle. Professioneller Mannschaftssport bleibt untersagt.

Quelle: https://www.tmasgff.de/medienservice/artikel/neue-thueringer-coronavirus-eindaemmungsverordnung-gibt-bedingungen-und-fahrplan-fuer-weitere-lockerungen-vor
Quelle: https://www.mdr.de/thueringen/ticker-corona-virus-covid-dienstag-zwoelfter-mai-100.html


** Beschluss der Thüringer Landesregierung (08.05.2020) **

Ab 13. Mai

  • Lockerung der Kontaktbeschränkungen: Zwei Familien bzw. zwei Haushaltsgemeinschaften dürfen sich treffen
  • Öffnung weiterer Einrichtungen in enger Abstimmung mit den Landkreisen und kreisfreien Städten
  • Besuchsmöglichkeiten für Angehörige von Patienten bzw. Bewohnern in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen

Ab 15. Mai

  • Öffnung von gastronomischen und touristischen Angeboten

Quelle: https://www.tmasgff.de/covid-19/einschraenkungen


** Corona und die Arbeitswelt – Eine Informationssammlung des DGB-Bildungswerk Thüringen e.V. (08.05.2020) **
Derzeit gibt es viele Informationen zum Thema „Corona und Arbeitswelt“. Auf dieser Seite sammelt das DGB-Bildungswerk Thüringen e. V. Informationen, in verschiedenen Sprachen, die Beschäftigte in Thüringen und Deutschland sprechen.

Zur Webseite: https://corona.dgb-bwt.de/


** Aktuelle Fallzahlen im Ilm-Kreis (06.05.2020, 10:00) **

  • 124 infizierte Menschen
  • 106 wieder gesunde Menschen
  • 4 verstorbene Menschen
  • Thüringen gesamt: 2.442 infizierte Menschen

Quelle: https://www.mdr.de/thueringen/corona-statistik-zahlen-grafiken-aktuell-100.html


** Lockerungen der Corona-Schutz-Auflagen – Zeitplan mit den wichtigsten Änderungen (04.05.2020) **

Was wird in Thüringen wieder geöffnet / ist wieder erlaubt?

Ab 4. Mai:

  • Öffnen von Geschäften mit Verkaufsflächen mit mehr als 800 Quadratmeter, (z.B. Möbelhäuser).
  • Öffnen von Spielplätzen
  • Öffnen von Einrichtungen der Fußpflege, Kosmetik- und Nagelstudios (mit entsprechenden Schutzmaßnahmen)
  • Öffnen von Musikschulen und Jugendkunstschulen für den Einzelunterricht und Unterricht in Kleinstgruppen (mit entsprechenden Schutzmaßnahmen)
  • Frisörläden dürfen wieder öffnen. Jedoch müssen Beschäftigte und Kunden Mundschutz tragen.
  • Öffnen von Fahrschulen für den theoretischen Unterricht und die praktische Ausbildung (mit entsprechenden Schutzmaßnahmen)
  • Individualsport im Freien, wie beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf, Reiten und ähnliche Sportarten.
  • Die Abschlussklassen der Haupt- und Realschulen kehren zurück sowie die zehnten Klassen, die die besondere Leistungsfeststellung (BLF) in diesem Jahr absolvieren.
  • Die Thüringer Hochschulen und Universitäten beginnen ihr Sommersemester mit digitalen Angeboten. Präsenzveranstaltungen bleiben ausgesetzt, mit Ausnahme von Prüfungen und Lehrveranstaltungen, die spezielle Arbeitsräume (Labore etc.) bedürfen.

Was bleibt vorerst verboten bzw. geschlossen?

Bis 25. Mai:

  • Öffentliche Treffen von mehr als zwei Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben. Bei Treffen von Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, gilt weiterhin ein Mindestabstand von 1,5 Metern.

Bis auf Weiteres bleiben geschlossen:

  • Konzertbühnen
  • Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen
  • Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder
  • Thüringeweit gilt eine Maskenpflicht. Damit ist es verboten, in Geschäften oder im Nahverkehr ohne Mund-Nasen-Schutz unterwegs zu sein. Ein Schal, Tuch oder eine selbstgenähte Maske gelten als ausreichend, wenn sie Mund und Nase bedecken.

Bis 31. August:

  • Großveranstaltungen
  • Spielbetrieb in Theatern und Orchestern

Was Sie weiterhin tun sollten:

  • Auf private Reisen und Besuche verzichten
  • In Bussen, Bahnen und im Einzelhandel (zum Beispiel Supermärkte) eine Mund- und Nasenmaske tragen
  • Abstand zu Mitmenschen halten
  • Niesen- und Hustenetikette beachten
  • gute Handhygiene

Quelle: https://www.mdr.de/thueringen/corona-thueringen-lockerungen-zeitplan100.html


** Aktuelle Fallzahlen im Ilm-Kreis (24.04.2020, 13:45) **

  • 120 infizierte Menschen
  • 94 wieder gesunde Menschen
  • 4 verstorbene Menschen
  • Thüringen gesamt: 2.048 infizierte Menschen

Quelle: https://www.mdr.de/thueringen/corona-statistik-zahlen-grafiken-aktuell-100.html


** Versammlungen und Gottesdienste wieder möglich (23.04.2020) **

  • Ab dem heutigen Donnerstag (23.04.2020) sind in Thüringen Demonstrationen, Versammlungen und Gottesdienste sind demnach wieder erlaubt – mit bis zu 30 Teilnehmern in geschlossenen Räumen oder bis zu 50 Teilnehmern unter freiem Himmel.
  • Zusammenkünfte wie Geburtstagsfeiern und Grillfeste werden von der Neuregelung nicht erfasst und bleiben weiterhin untersagt.

Quelle: https://www.mdr.de/thueringen/live-ticker-corona-covid-demos-gottesdienst-donnerstag-100.html


** Selbstgenähte Mund- und Nasenmasken in Ilmenau zum Verkauf (23.04.2020) **

Einige Frauen in Ilmenau nähen aktuell Mund- und Nasenmasken und bieten diese zum Verkauf an. Der Preis beläuft sich auf 5€ pro Maske (1€ davon geht als Spende an das Schülerfreizeitzentrum Ilmenau, es gibt auch die Option einer Ermäßigung). Mehr Informationen zu den Masken, zur Bestellung sowie einige Bilder findet ihr auf der Homepage des Flüchtlingsnetzwerks Ilmenau: https://refugees.iswi.org/2020/04/21/selbstgenaehte-mund-und-nasenmasken-stehen-zum-verkauf/


** Maskenpflicht in Ilmenau, im Ilm-Kreis und in Thüringen (22.04.2020) **

Der Ilm-Kreis und Thüringen führt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für bestimmte Teile des öffentlichen Lebens ein:

  • Ab dem 24. April 2020 gilt im Ilm-Kreis und in Thüringen die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (im Bus, im Zug, in der Straßenbahn), beim Einkaufen in Supermärkten und Geschäften, bei der Abholung von Speisen und Getränken zum Mitnehmen beziehungsweise bei ihrer Lieferung, beim Betreten von Diensträumen von Dienstleistern oder Handwerksbetrieben.
  • Ab dem 27. April 2020 wird im Ilm-Kreis die Maskenpflicht erweitert auf Situationen in geschlossenen Räumen oder an der frischen Luft, wenn ein Mindestabstand von 1,50 Meter zu anderen Menschen nicht eingehalten werden kann.
  • Für die einfachen Masken, mit denen Mund und Nase zu bedecken sind, reichen einfache Masken ohne medizinischen Schutz, selbst hergestellte und geschneiderte Modelle, Schals, Tücher und Schlauchtücher. Sie müssen aus festgewebten Stoffen sein.
  • Wiederverwendbare Masken müssen in der Kochwäsche waschbar sein, um eine ausreichende Desinfizierung zu gewährleisten.
  • Von der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ausgenommen sind Aktivitäten unter freiem Himmel wie Spazierengehen und Sport oder wer sich in Begleitung der Personen eines gemeinsamen Haushaltes im öffentlichen Raum bewegt. Ausgenommen ist zudem, wer sich im privaten Wohnumfeld, in eigenen Gärten und auf eigenen Grundstücken bewegt. Weiterhin ausgenommen sind Kinder, die noch nicht in die Schule gehen.

Wie ziehe ich die Maske richtig an und aus?

  • Bitte wascht euch vor dem Anziehen der Maske die Hände gründlich mit Seife. Erreger, die man eventuell an den Händen trägt, können so nicht in die Innenseite der Maske kommen.
  • Auch nach dem Ausziehen der Maske ist es sinnvoll, sich die Hände zu waschen

Wie trage ich die Maske richtig?

  • Die Maske sollte Mund und Nase abdecken und eng an den Wangen anliegen, damit möglichst wenig Luft an den Seiten eindringen kann.
  • Die Maske sollte abgesetzt oder ausgetauscht werden, wenn der Stoff feucht ist.

Bitte beachtet auch weiterhin das Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln:

  • ein Abstand von anderthalb bis zwei Metern zu anderen Menschen
  • häufiges und gründliches Händewaschen
  • sich mit den Händen nicht ins Gesicht fassen
  • in die Armbeuge husten und niesen, dabei wegdrehen

Zur Allgemeinverfügung des Ilm-Kreises: https://www.ilm-kreis.de/media/custom/2778_1034_1.PDF?1587470451

Quelle: https://www.ilm-kreis.de/Quicknavigation/Startseite/Aktuelle-Fallzahlen-21-4-2020-Maskenpflicht-in-Bus-L%C3%A4den-und-Dienstr%C3%A4umen.php?object=tx,2778.5&ModID=7&FID=2778.2135.1

Quelle: https://www.mdr.de/thueringen/corona-virus-maske-mundschutz-pflicht-thueringen-100.html


** Die wichtigsten Punkte der neuen Verordnung im Überblick (20.04.2020) **
Nach wie vor gilt:

  • Abstand halten (mindestens 1,5 Meter)
  • Hygienemaßnahmen einhalten
  • Personen, die zusammen in einer Wohnung leben, dürfen sich gemeinsam mit maximal einer anderen Person drinnen oder draußen aufhalten

Ab 20. April Öffnung von:

  • Bibliotheken
  • Geburtsvorbereitungskursen
  • Tagesgruppen für Kinder und Jugendliche mit sozialem Unterstützungsbedarf
  • Autohandel

Ab dem 24. April Öffnung von:

  • Geschäften bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern

Ab 27. April Öffnung von:

  • Zoologischen und botanischen Gärten, Tierparks und ähnlichen Einrichtungen unter freiem Himmel
  • Museen, Galerien und Ausstellungen
  • Beratungsstellen
  • Schulen für Abiturienten

Ab 3. Mai erlaubte Versammlungen:

  • Versammlungen in geschlossen Räumen (max. 30 Personen)
  • Versammlungen unter freiem Himmel (max. 50 Personen)
  • Gottesdienste und sonstige religiöse Zusammenkünfte (in geschlossene Räume max. 30 Pers., unter freiem Himmel max. 50 Personen)

Ab 4. Mai Öffnung von:

  • Friseurbetriebe und Barbiergeschäfte
  • Schulen für weitere Abschlussklassen

Die vollständige Verordnung wurde auf der Internetseite der Thüringer Staatskanzlei veröffentlicht: https://corona.thueringen.de/behoerden/ausgewaehlte-verordnungen/


** Fahrplan der Süd-Thüringen Bahn für Erfurt – Ilmenau (17.04.2020)**


** Aktuelle Fallzahlen im Ilm-Kreis (17.04.2020, 9:15) **

  • 104 infizierte Menschen
  • 64 wieder gesunde Menschen
  • 2 verstorbene Menschen
  • Thüringen gesamt: 1.683 infizierte Menschen

Quelle: https://www.mdr.de/thueringen/corona-statistik-zahlen-grafiken-aktuell-100.html



** Wie geht es weiter? (16.04.2020) **

  • Kontaktbeschränkungen sollen bis 3. Mai verlängert werden
  • Ab 27. April sollen die Abiturjahrgänge wieder in die Schulen geholt werden, damit diese sich auf die Abiturprüfungen vorbereiten können.
  • Ab 4. Mai sollen zudem alle Klassen den Unterricht wieder aufnehmen können, die Prüfungen für die mittlere Reife oder besondere Leistungsfeststellungen absolvieren müssen.
  • Bis zum 2. Juni soll wieder der Schulbetrieb für alle Schülerinnen und Schüler vorbereitet werden.
  • Mit Kirchen und Religionsgemeinschaften sollen Gespräche über die Wiederaufnahme von Gottesdiensten geführt werden.
  • Es soll ein Regelwerk aufgestellt werden, das Versammlungen und Demonstrationen ermöglicht, um das Grundrecht der Versammlungsfreiheit wieder gewährleisten zu können.
  • Ab 27. April sollen Läden mit Verkaufsräumen bis 800 Quadratmetern wieder öffnen dürfen. Maßgabe unter anderem: Es dürfen nur soviele Kunden gleichzeitig im Geschäft sein, dass ein Schnitt von 1 Kunde je 20 qm Verkaufsfläche erreicht wird.
  • Empfehlung der Ministerpräsidenten an alle Menschen, im öffentlichen Raum, insbesondere im Einzelhandel und im ÖPNV, Mundschutz zu tragen
  • Ab Ende Mai sollen die Weichen dafür gestellt werden, dass Zoos, Botanische Gärten, Archive und Museen wieder öffnen können.
  • Ab 4. Mai sollen Frisörläden wieder öffnen dürfen. Maßgaben: Mitarbeiter und Kunden müssen Mundschutz tragen.
  • Bis 31. August wird es deutschlandweit weiterhin keine Großveranstaltungen geben.

Quelle: https://corona.thueringen.de/behoerden/ausgewaehlte-verordnungen/
Quelle: https://www.mdr.de/thueringen/ticker-corona-virus-jena-gera-mittwoch-100.html



**Neue Quarantäne-Verordnung für Thüringen (14.04.2020)**

  • Das Thüringer Gesundheitsministerium hat eine neue Quarantäne-Verordnung für Ein- und Rückreisende erlassen.
  • Die Verordnung gilt vom 10. bis zum 19. April.
  • Personen, die aus dem Ausland nach Thüringen einreisen, müssen sich sofort in die eigene Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft begeben. Dort müssen sie für 14 Tage in Quarantäne bleiben. Das gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Bundesland eingereist waren. Sie dürfen keinen Besuch empfangen, außer eventuellen Mitbewohnern.
  • Außerdem müssen sich die Betroffenen bei den Behörden zu melden. Auch über Krankheitssymptome müssen die Behörden informiert werden.
  • Ausnahmen sind Menschen, die Reisende oder Waren über die Grenze nach Thüringen bringen oder die im Sinne des Gesundheitswesen, der öffentlichen Ordnung bzw. der Diplomatie unterwegs sind.

Hier geht es zu der Verordnung (nur auf Deutsch): https://corona.thueringen.de/behoerden/ausgewaehlte-verordnungen/

Quelle: https://www.mdr.de/thueringen/quarantaene-verordnung-corona-100.html


** Aktuelle Fallzahlen im Ilm-Kreis (14.04.2020, 9:15) **

  • 103 infizierte Menschen
  • 53 wieder gesunde Menschen
  • 2 verstorbene Menschen
  • Thüringen gesamt: 1.277 infizierte Menschen

Quelle: https://www.mdr.de/thueringen/corona-statistik-zahlen-grafiken-aktuell-100.html


**Darlehen für (deutsche und internationale) Studierende (14.04.2020)**


** Thüringen aktualisiert Corona-Verordnung (08.04.2020) **

  • Gesundheitsministerin Heike Werner hat die Thüringer Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus aktualisiert
  • Die Einschränkungen zum Aufenthalt im öffentlichen Raum (Regelungen zum Abstand, Kontaktsperren und Versammlungsverbot von mehr als zwei Personen) wurden bis zum 19.04. verlängert.
  • Zu Trauerfeiern dürfen nun auch Personen des engsten Familien- und Freundeskreis kommen. Zuvor waren nur Ehe- oder Lebenspartner sowie Verwandte ersten und zweiten Grades erlaubt.
  • Auch Buchläden dürfen jetzt öffnen, sofern die Ware per Telefon oder Internet bestellt und kontaktlos abgeholt werden kann.
  • Die Landrätin des Ilm-Kreises Petra Enders kündigt intensive Kontrollen der Corona-Verordnung über Ostern an.

Zur Verordnung (auf Deutsch): https://corona.thueringen.de/behoerden/ausgewaehlte-verordnungen/

Quelle 1: https://www.mdr.de/thueringen/corona-verordnung-aktualisiert-ostern-100.html#Verordnung

Quelle 2: https://www.ilm-kreis.de/Quicknavigation/Startseite/Aktuelle-Lage-Ilm-Kreis-7-4-2020-Verst%C3%A4rkte-Kontrollen-zu-Ostern.php?object=tx,2778.5&ModID=7&FID=2778.2083.1


** Aktuelle Fallzahlen im Ilm-Kreis (08.04.2020, 8:30) **

  • 97 infizierte Menschen
  • 19 wieder gesunde Menschen
  • 1 verstorbener Mensch
  • Thüringen gesamt: 1.277 infizierte Menschen

Quelle: https://www.mdr.de/thueringen/corona-statistik-zahlen-grafiken-aktuell-100.html


** Strafen bei Verstößen gegen Coronavirus-Schutzmaßnahmen (06.04.2020) **

Ab sofort ziehen Verstöße gegen die Coronavirus-Schutzmaßnahmen in Thüringen Strafen nach sich:

  • Das Nichteinhalten des 1,50 Meter-Sicherheitsabstandes kann ab sofort 100 Euro Bußgeld kosten.
  • Die Teilnahme an Veranstaltungen mit mehr als zwei Personen kostet nun 200 Euro, für die Veranstalter selbst 1.000 Euro.
  • Wer einen Betrieb für Publikum öffnet, muss mit bis zu 5.000 Euro rechnen. Für Kunden, die zum Beispiel ihre Außer-Haus-Speisen im Zehn-Meter-Umkreis des Lokals verzehren, sind 150 Euro vorgesehen.
  • Verstöße gegen das Verbot des Betretens öffentlicher Einrichtungen durch Reiserückkehrer (aus Risikogebieten) werden als Straftat eingeordnet
  • Verstöße gegen Versammlungsverbote mit mehr als sieben Personen werden ebenfalls als Straftat eingeordnet

Den gesamten Bußgeld-Katalog findet ihr hier (nur auf Deutsch):
https://www.tmasgff.de/fileadmin/user_upload/Gesundheit/Dateien/COVID-19/Bussgeldkatalog.pdf

Quelle: https://www.mdr.de/thueringen/corona-bussgeld-verschaerft-strafen-abstand-versammlungen-100.html


** Quarantäne in Neustadt (15 km von Ilmenau) aufgehoben (06.04.2020) **

  • Die Quarantäne in Neustadt am Rennsteig wurde am Sonntag um 24 Uhr aufgehoben.
  • Die Zufahrtsstraßen wurden ab Mitternacht wieder geöffnet
  • Einwohner mit negativ ausgefallenem Test können am Montag wieder zur Arbeit.
  • Derzeit gibt es 47 Corona-Infizierte in Neustadt am Rennsteig. Das sind etwa 50 Prozent der Fälle im Ilm-Kreis.

Quelle: https://www.mdr.de/thueringen/sued-thueringen/ilmenau-ilmkreis/quarantaene-aufhebung-neustadt-100.html


** Aktuelle Fallzahlen im Ilm-Kreis (06.04.2020, 8:30) **

  • 93 infizierte Menschen
  • 19 wieder gesunde Menschen
  • 1 verstorbener Mensch
  • Thüringen gesamt: 1.198 infizierte Menschen

Quelle: https://www.mdr.de/thueringen/corona-statistik-zahlen-grafiken-aktuell-100.html


** Regulärer Schulunterricht in Thüringen nicht vor Ende April (03.04.2020) **

  • Osterferien: 6. April bis 18. April
  • Bund und Länder entscheiden erst am 16. April bei einem Treffen, wann die Schulen wieder geöffnet werden
  • Wenn ja, ist mindestens eine weitere Woche nötig, damit die Schule wieder starten kann
 

** Notbetreuung für Kinder (03.04.2020) **
Folgende Kinder dürfen an der Notbetreuung in Schulen und Kindergärten teilnehmen:
  • Kinder, bei denen ein Elternteil unmittelbar in der Versorgung von kranken oder pflegebedürftigen Personen tätig ist
  • Kinder von Eltern, die beide im medizinischen, pflegerischen Bereich (zum Beispiel Krankenhaus/Arztpraxis/Pflegeheim) oder in Bereichen mit Verantwortung für die öffentliche Sicherheit (zum Beispiel Polizei oder Ordnungsamt) arbeiten
  • Kinder von Eltern, die beide in der kritischen Infrastruktur arbeiten(zum Beispiel Energieversorgung, Post,Müllentsorgung, Reinigung, Gerichte, Personenverkehr, Versorgung mit Lebensmitteln)
  • Kinder, bei denen Betreuung aufgrund von Kinderschutz notwendig ist
 
 
 
 
Formular für die Schule/den Kindergarten: https://www.ilm-kreis.de/media/custom/2778_936_1.PDF?1584362772
 
 

** Verlängerung des Erlasses bis zum 19.04.2020 (02.04.2020) **
Die aktuellen Beschränkungen des öffentlichen Lebens bleiben vorerst bis zum 19. April bestehen. Das haben Bund und Länder beschlossen. Auch über die Osterfeiertage gilt: Minimiert eure Kontakte auf das absolut Notwendige. Verreist nicht – weder ins Ausland noch im Inland, auch nicht zu Verwandten. Die Bundesregierung und die Bundesländer setzen darauf, dass möglichst viele Menschen die Regeln einhalten.
 
Die aktuellen Regelungen findet ihr in unseren Meldungen weiter unten.
 
 
** Wichtige Informationen zu Soforthilfen und Fördermöglichkeiten für Unternehmen und Selbstständige (02.04.2020) **
 
 

** Aktuell geöffnete Händler und Geschäfte in Ilmenau (02.04.2020) **
 
 

 
** Aktuelle Fallzahlen im Ilm-Kreis (02.04.2020, 10:40) **
  • 65 infizierte Menschen
  • 3 wieder gesunde Menschen
  • 1 verstorbener Mensch
  • Thüringen gesamt: 935 infizierte Menschen
 
 
 

** Aktueller Fahrplan der Bahn zwischen Erfurt und Ilmenau (01.-19.04.2020) **

Link: https://www.sued-thueringen-bahn.de/uploads/media/Fahrplaninformation_STx45_STB46_02_gueltig_01.04.-19.04.2020.pdf


** Aktuelle Fallzahlen im Ilm-Kreis (31.03.2020, 9:30) **

  • 58 infizierte Menschen
  • 3 wieder gesunde Menschen
  • 1 verstorbener Mensch
  • Thüringen gesamt: 798 infizierte Menschen

Quelle: https://www.mdr.de/thueringen/corona-statistik-zahlen-grafiken-aktuell-100.html


**Informationsseite des Ilm-Kreises zu Corona**

Der Landkreis hat alle wichtigen Informationen für die Bürgerinnen und Bürger unter einer Adresse nun zusammengefasst. Unter www.ilm-kreis.de/corona können sich Interessierte Kontakte und allgemeine Ratschläge zum Umgang mit dem Coronavirus einholen.


** Aktuelle Fallzahlen im Ilm-Kreis (30.03.2020, 8:30 Uhr) **

  • 55 infizierte Menschen
  • 3 wieder gesunde Menschen
  • 1 verstorbener Mensch

Quelle: https://www.mdr.de/thueringen/corona-statistik-zahlen-grafiken-aktuell-100.html


** Hilfe bei Gewalt gegen Frauen **

Quelle: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben


** Hilfe bei häuslicher Gewalt **

Die aktuelle Situation bringt Menschen in einen Ausnahmezustand. Telefonische Hilfe bei häuslicher Gewalt findet ihr hier:

  • Kinder- und Jugendsorgentelefon (für junge Menschen, die ein offenes Ohr suchen): 0800 008 00 80 oder 116 111 (erreichbar nur innerhalb Deutschlands)
  • Elterntelefon (bei Problemen, Fragen und Kummer der Eltern): 0800 111 0 550 (erreichbar nur innerhalb Deutschlands)
  • Muslimisches Seelsorge-Telefon (die Mitarbeiter von MuTeS sind 24 Stunden erreichbar / dienstags auch auf Türkisch): 030 – 44 35 09 821 / Internet: www.mutes.de

Hinweis der Redaktion: Bei diesen Hotlines wird vorrangig Deutsch gesprochen. Für Unterstützung bei der Übersetzung in andere Sprachen, meldet euch bei Lisa (0152 059 02 113) oder Steffi (0160 95495304)

Quelle. Weißer Ring


** Telefon-Hotline „Faire Mobilität“ für osteuropäische Migranten**

  • vom Deutschen Gewerkschaftsbund
  • für Fragen zum Thema Arbeitsrecht in Deutschland während der Coronakrise
  • Sprachen:

Bosnisch-Kroatisch-Serbisch: 0800 0005776

Bulgarisch: 0800 1014341

Polnisch: 0800 0005780

Rumänisch: 0800 0005602

Ungarisch: 0800 0005614

Quelle: DGB Projekt “Faire Mobilität” https://www.faire-mobilitaet.de/++co++582187e0-6dc9-11ea-8f86-52540088cada


** Psychosoziale Beratung in mehreren Sprachen von Ipso **

Mehrsprachige psychosoziale Online-Beratung in Thüringen

Kontakt für Thüringen:

Webseite (deutschlandweit):


** Neuer Erlass vom 26.03. **

Seit gestern gibt es eine Erweiterung der Thüringer Corona-Verordnung.
Verboten sind nun zusätzlich:

  • Treffen in Kirchen, Moscheen, Synagogen und anderen religiösen/spirituellen Räumen
  • Fahrschulunterrichte und Fahrschulen müssen schließen

Quelle: https://www.tmasgff.de/fileadmin/user_upload/Gesundheit/Dateien/COVID-19/20200326_ThuerSARS-CoV-2_EindmassnV0.pdf


** Mehrsprachige Broschüre des Flüchtlingsrats Thüringen e. v. zum Thema Corona-Virus **

Übersicht: https://www.fluechtlingsrat-thr.de/corona_mehrsprachige_informationen

Weitere Sprachen: Deutsch , Englisch , Französisch , Spanisch , Türkisch , Arabisch , Farsi , Russisch , Kurdisch , Italienisch , Somali , Tschetschenisch


** Informationen zur Ausländerbehörde, dem Sozialamt und dem Jobcenter in Ilmenau **

Die Ausländerbehörde, das Sozialamt sowie das Jobcenter bleiben bis vorerst 19.04.2020 für Besuche geschlossen. Es finden keine persönlichen Termine statt. Die Behörden sind aber weiterhin per Telefon/Email oder per Post erreichbar.

ALLE Aufenthaltspapiere (Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsgestattung, Duldung, Visa…), die zwischen 18.03.2020 und 30.06.2020. ablaufen, sind bis 30.06.2020 automatisch verlängert.

Quelle: Email des Sozialamts vom 25.03.2020


** Quarantäne in Neustadt (15 km von Ilmenau) **

  • Ausgenommen von der Quarantäne ist der Ortsteil Kahlert
  • Alle Menschen, die sich vom 8. bis 22. März 2020 in Neustadt aufgehalten haben, sind vepflichtet, sich für zwei Wochen in Quarantäne zu begeben.
  • Zutritt ist nur Einwohnerinnen und Einwohnern gestattet. Sie müssen sofort in Quarantäne.
  • Zutritt haben außerdem: Pflegedienste, Rettungsdienste, ärztliche Hausbesuche und Lieferverkehr für die Versorgung. Nur diese dürfen den Ort verlassen.

Quelle: https://www.ilm-kreis.de/Quicknavigation/Startseite/Landratsamt-konkretisiert-Quarant%C3%A4ne-in-Neustadt.php?object=tx,2778.5&ModID=7&FID=2778.1955.1


** Aktuelle Fallzahlen im Ilm-Kreis (26.03.2020, 7:30 Uhr) **

  • 24 infizierte Menschen
  • 3 wieder gesunde Menschen
  • 1 verstorbener Mensch

Quelle: https://www.mdr.de/thueringen/corona-statistik-zahlen-grafiken-aktuell-100.html


** Wichtiger Hinweis **

Bei Symptomen wie Husten, Fieber, Halskratzen und Schnupfen oder wenn ihr mit einer infizierten Person in Kontakt wart, bitte erst den Arzt anrufen, nicht hingehen. Wichtige Telefonnummern findet ihr in unserer Einleitung oben auf dieser Seite.


** Meldung der Landrätin des Ilm-Kreises (24.03.2020)**

Mit einem dringenden Appell richtet sich Landrätin Petra Enders an die Bevölkerung. „Es scheinen einige noch nicht verstanden zuhaben, wie ernst die Lage ist. […] Wir haben am Wochenende mit Hilfe der Ordnungsämter mehrere Veranstaltungen und einen Gaststättenbetrieb auflösen müssen. Dieses Verhalten ist absolut unverantwortlich. Es gefährdet die Schwächsten in unserer Gesellschaft und macht den Weg frei für eine weitere Verbreitung des Coronavirus. Wer gegen die Allgemeinverfügungen verstößt,begeht Straftaten und das werden wir ahnden.“

Wir raten allen Personen vorsichtig zu sein und die Vorschriften in Bezug auf Corona sowie die Quarantäne-Anordnungen unbedingt zu befolgen. Die aktuellen Regelungen findet ihr in unserer Meldung zum Beschluss der Bundesregierung vom 22.03.2020 / zur Allgemeinverfügung vom 19.03.2020 sowie unter diesen Links (nur auf Deutsch): https://www.tmasgff.de/fileadmin/user_upload/Gesundheit/Dateien/COVID-19/20200324_Corona_EindaemmungsVO.pdf und https://www.tmasgff.de/fileadmin/user_upload/Gesundheit/Dateien/COVID-19/20200319_Erlass_Massnahmen_Ausbreitung_Virus_SARS-CoV-2.pdf


** Link vom Land Thüringen **
Übersichtsseite der Thüringer Landesregierung zum Corona-Virus.
https://corona.thueringen.de/ (nur auf deutsch)


**PRO ASYL: Newsticker Coronavirus: Informationen für Geflüchtete und Unterstützer*innen** (nur auf Deutsch)
PRO ASYL hat einen Corona-Newsticker mit besonderen Informationen für Geflüchtete und Unterstützer*innen eingerichtet. Ihr findet diesen hier: https://www.proasyl.de/hintergrund/newsticker-coronavirus-informationen-fuer-gefluechtete-unterstuetzerinnen/


**Flüchtlingsrat Thüringen e. V. veröffentlicht mehrsprachige Informationen für Geflüchtete zu #Corona**


**Kostenlose Online-Sprachangebote**


**Kostenlose mehrsprachige Lernplattform (Nachhilfe für Schule)**

  • www.binogi.de
  • Für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrerinnen und Lehrer
  • kostenfrei bis zum Ende des Schuljahres
  • Einleitung nur in Deutsch und Englisch
  • Sprachen der Inhalte: Deutsch, Englisch, Arabisch, Dari, Schwedisch, Tigrinya und Somali

** Beschluss der Bundesregierung vom 22.03.2020 **

  • Entscheidung gilt mindestens zwei Wochen, also bis zum 05.04.2020
  • Reduzierung der Kontakte auf ein Minimum (außer zu Personen, die in der eigenen Wohnung leben)
  • 1,5 m Abstand zu anderen Personen in der Öffentlichkeit (außer zu Personen, die in der eigenen Wohnung leben)
  • Treffen in der Öffentlichkeit mit nur einer Person erlaubt (außer mit Personen, die in der eigenen Wohnung leben)

Möglich sind:

  • Weg zur Arbeit
  • Notbetreuung
  • Einkäufe
  • Arztbesuche
  • Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen
  • Hilfe für andere
  • individueller Sport
  • Bewegung an der frischen Luft
  • andere notwendige Tätigkeiten

Nicht akzeptiert ist das Feiern in Gruppen:

  • auf öffentlichen Plätzen
  • in Wohnungen
  • in privaten Einrichtungen

Geschlossen sind:

  • Restaurants und Gaststätten (Ausnahme: Take-away-Angebote)
  • Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios
  • Hygienevorschriften sind einzuhalten

Die Bundeskanzlerin und Ministerpräsident*innen danken den Menschen im medizinischen und öffentlichen Dienst sowie den Bürger*innen, die mithelfen, die Covid19-Pandemie einzuschränken.

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/besprechung-der-bundeskanzlerin-mit-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-laender-1733248


** Neustadt (Ilm-Kreis) unter Quarantäne (22.03.2020) **

  • Der Ort Neustadt (Ilm-Kreis) steht seit Sonntag Abend (22.März) unter Quarantäne
  • Dauer: zwei Wochen (bis 5. April)
  • Niemand in Neustadt kommt jetzt rein oder raus
  • Die Grundversorgung im Ort wird weiter gesichert
  • 6 der insgesamt 11 Corona-Fälle im Ilm-Kreis wohnen in Neustadt

Quelle: https://www.ilm-kreis.de/Quicknavigation/Startseite/Neustadt-wird-f%C3%BCr-zwei-Wochen-unter-Quarant%C3%A4ne-gesetzt.php?object=tx,2778.5&ModID=7&FID=2778.1949.1


** 10 bestätigte Corona-Fälle im Ilm-Kreis**

  • 4 neue Fälle im Ilm-Kreis
  • Insgesamt: 10 Personen in Quarantäne zuhause

Quelle:
[1, 21.03.2020, 18 Uhr] https://www.ilm-kreis.de/Quicknavigation/Startseite/Stand-Samstag-21-M%C3%A4rz-2020-18-Uhr-10-best%C3%A4tigte-Coronavirus-F%C3%A4lle-im-Ilm-Kreis.php?object=tx,2778.5&ModID=7&FID=2778.1947.1
[2, 21.03.2020, 10 Uhr] https://www.landesregierung-thueringen.de/corona-bulletin


** Mehrsprachige Infoseiten **
“WDRforyou” bietet aktuelle Informationen, auch zum Corona-Virus, in Persisch, Arabisch, Englisch und Deutsch. Über den Facebook Messenger kann man Eilmeldungen abonnieren.

Link: https://www1.wdr.de/nachrichten/wdrforyou

Das “handbook germany” bietet täglich aktualisierte Informationen in den Sprachen:
Arabisch: https://handbookgermany.de/ar/live/coronavirus.html
Englisch: https://handbookgermany.de/en/live/coronavirus.html
Farsi: https://handbookgermany.de/fa/live/coronavirus.html
Französisch: https://handbookgermany.de/fr/live/coronavirus.html
Pashtu: https://handbookgermany.de/ps/live/coronavirus.html
Deutsch: https://handbookgermany.de/de/live/coronavirus.html


** Mehrsprachige Informationen der Beauftragten für Integration (20.03.2020) **
Mehrsprachige Informationen der Beauftragten für Integration zum Thema Corona-Virus: https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/amt-und-person/informationen-zum-coronavirus           


** Verstoß gegen Quarantäne/Ausgangssperren und Konsequenzen für das Aufenthaltsrecht (20.03.2020) **
Nach deutschem Gesetz (IfSG) kann es bei Verstößen gegen Quarantäne/Ausgangssperren zu Freiheitsstrafen (bis zu fünf Jahre) oder Geldstrafen kommen. Bei einer Verurteilung gelten die gleichen Regeln wie bei anderen Straftaten. Es ist möglich, dass eine Verurteilung langfristig Konsequenzen/Folgen für den Aufenthalt hat.

Wir bitten euch diese Information weiterzugeben und raten insbesondere Personen im Asylverfahren oder mit Aufenthaltserlaubnis vorsichtig zu sein. Die Vorschriften in Bezug auf Corona sowie die Quarantäne-Anordnungen sind unbedingt zu beachten.
Quelle: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html


** Daniel Schultheiss, Bürgermeister der Stadt Ilmenau (20.03.2020, 16:30 Uhr) **
Ich möchte heute mit einem ganz herzlichen Dankeschön beginnen. Ich bedanke mich bei all jenen, die jetzt umso mehr für uns in #Ilmenau da sind. All die Menschen die als Dienstleister, als Arbeiter, im Gesundheitswesen, in Supermärkten oder einfach als nachbarschaftliche Helfer in der Not da sind. Ebenso möchte ich mich auch bei all jenen bedanken, die die verfügten Maßnahmen akzeptieren und verstehen, warum wir jetzt soziale Kontakte minimieren müssen. Ihr seid Vorbild für alle anderen! Nur so können wir die Risikogruppen wirksam schützen. […]

Seit heute gilt eine weitere Allgemeinverfügung des Ilm-Kreises, die alle Reiserückkehrer der letzten zwei Wochen – auch jene aus Nicht-Risikoländern – verpflichtet, sich 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben und das Gesundheitsamt (03628 738-888 – nur deutsch) zu kontaktieren [1]. Wenn ihr also gerade oder kürzlich im Ausland wart, ruft doch bitte dort an. Informiert auch eure Freunde und Nachbarn. So minimieren wir die Risiken für alle. [Hinweis der Redaktion: Für eine Auskunft auf Englisch oder Unterstützung bei der Übersetzung in andere Sprachen, meldet euch bei Lisa (0152 059 02 113) oder Steffi (0160 95495304)] [1] Quelle: https://www.ilm-kreis.de/media/custom/2778_953_1.PDF?1584633370

Bleibt bei bester Gesundheit!


** Eingeschränkter Fahrplan im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ab Dienstag, 24.März **
Ab Dienstag (24. März 2020) gilt im Ilm-Kreis ein eingeschränkter öffentlicher Nahverkehr. Es werden Aushänge an den Haltestellen veröffentlicht. Der vordere Einstieg in den Bussen ist untersagt.
Quelle: https://www.ilm-kreis.de/Quicknavigation/Startseite/Ab-Dienstagt-24-M%C3%A4rz-2020-gilt-eingeschr%C3%A4nkter-Fahrplan-im-%C3%96PNV.php?object=tx,2778.5&ModID=7&FID=2778.1945.1


** Vierter bestätigter Fall einer Coronavirus-Infektion (Stand 19.03.2020)**

  • im Ilm-Kreis wurde ein vierter Fall einer Coronavirus-Infektion bestätigt
  • 52-jährige Frau ist positiv auf das Coronavirus getestet worden, sie hatte Symptome einer Grippe-Erkrankung.
  • Sie befindet sich in häuslicher Behandlung. Das Gesundheitsamt hat Kontakt zu den Kontaktpersonen aufgenommen und stellt diese unter Quarantäne

**Fahrplanänderung Süd-Thüringen Bahn **


**Allgemeinverfügung vom 19.03.2020**

Allgemeinverfügung gilt bis zum 19. April 2020

Ergänzung der Liste mit Verboten:

  • Spielplätze dürfen nicht benutzt werden
  • Zufällige oder verabredete Ansammlungen in Parks sind untersagt

Weiterhin schließen müssen:

  • Friseure und Barbiergeschäfte
  • Tattoo-, Piercing- und Kosmetikstudios
  • Massage- und Wellnessstudios
  • Übernachtungsangebote im Beherbungsbetriebe für touristische Zwecke

Das ist noch erlaubt:

  • Trauerfeiern (nur unter freiem Himmel und auf wenige Personen begrenzt)
  • an Hochzeiten dürfen nur Eheschließende, Standesbeamte, Trauzeugen und die Eltern und Kinder der Eheschließenden teilnehmen
  • Blutspendetermine
  • Außer-Haus-Verkäufe von Gaststätten (Gruppenbildungen vor Ort sind hier verboten und in der Warteschlange muss der Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden)
  • Schwangerschaftskonfliktberatungen

**Diese Einrichtungen bleiben geöffnet (19.03.2020, 8:18 Uhr) **

  • Lebensmittelhandel
  • Bäckereien, Fleischer
  • Getränkemärkte, Supermärkte, Wochenmärkte und Hofläden
  • Banken und Sparkassen
  • Apotheken
  • Drogerien
  • Hörgeräteakustiker und Optiker
  • Deutsche Post und Paketstellen von Logistikunternehmen
  • Abhol- und Lieferdienste
  • Wäschereien, Reinigungen, Waschsalons
  • Tankstellen und Kfz-Teileverkaufsstellen
  • Tierbedarf, Bau- und Gartenmärkte
  • Fernabsatzhandel
  • der Großhandel

Geschlossen/Untersagt sind:

  • Bars, Cafes, Kneipen, Clubs, Diskotheken, Theater, Kinos, Konzerthäuser und Museen
  • Fitness-Studios, Schwimmbäder, Saunen und Solarien
  • Angebote von Volkshochschulen, Musikschulen und Bibliotheken
  • Zusammenkünfte in Vereinen, Sportanlagen, Spielplätze, Zoologische Gärten und Tierparks;
  • Spielhallen und Spielbanken
  • Messen, Ausstellungen, Spezialmärkte, Wettannahmestellen
  • Prostitutionsbetriebe
  • Einrichtungen, Angebote und Maßnahmen für Familien z. B. Familienzentren, Familienferienstätten, Familien­bildungsangebote freier Träger, Verbände und Gruppenangebote in Geburtshäusern
  • Mehrgenerationenhäuser
  • Offene Senioreneinrichtungen der Seniorenarbeit wie z. B. Senioren­clubs, Seniorenbüros;
  • Jugendbildungsstätten ein­schließlich Jugendclubs sowie Jugendherbergen
  • Tagespflegeeinrichtungen
  • Beratungsstellen
  • Frauenzentren

Achtung: Veranstaltungen und Treffen auch unter freiem Himmel sind verboten!

Quelle: https://www.tmasgff.de/fileadmin/user_upload/Gesundheit/Dateien/COVID-19/20200319_Erlass_Massnahmen_Ausbreitung_Virus_SARS-CoV-2.pdf


**Daniel Schultheiss, Bürgermeister der Stadt Ilmenau (18.03.2020, 17 Uhr) **

  • Zwei bestätigte Corona-Fälle im Ilm-Kreis
  • Intiative für Schülerinnen und Schüler zur Vorbereitung auf Prüfungen:
  • https://docs.google.com/forms/d/e/1FAIpQLSfsfYoZqRPaZQKH2i8LQ6qUKZ4PZ9R8KVWRGNHBTATKjeaPRw/viewform
  • Digitale Hilfe für Schülerinnen und Schüler zur Hilfe bei Hausaufgaben: buddy@hsf.tu-ilmenau.de
  • Ob Maßnahmen etwas bringen, zeigt sich erst in ein bis zwei Wochen
  • Wichtig: Emotional zusammenhalten, physisch Abstand halten
  • Abstand und Hygiene ist der beste Schutz
  • Frische Luft in der Natur mit nötigen Abstand ist in Ordnung

**Rathaus geschlossen **

Seit Mittwoch ist das Ilmenauer Rathaus geschlossen.

Kontaktmöglichkeiten

  • Oberbürgermeister 03677 600-128 ob@ilmenau.de
  • Bürgermeisterin 03677 600-126 bgm@ilmenau.de
  • Hauptamt 03677 600-111 hauptamt@ilmenau.de
  • Kämmerei 03677 600-145 kaemmerei@ilmenau.de
  • Ordnungsamt 03677 600-238 ordnungsamt@ilmenau.de
  • Kultur- und Sozialamt 03677 600-343 kultur.sozialamt@ilmenau.de
  • Bauamt 03677 600-226 bauamt@ilmenau.de
  • Sport- und Betriebsamt 03677 600-610 sport.betriebsamt@ilmenau.de

Telefonnummer zu Fragen zu den Bestimmungen und Verhaltensregeln: 03677/600 8000
Fragen zu den städtischen Kindertageseinrichtungen: 03677/600 700
(montags und mittwochs von 8.30 bis 16 Uhr, dienstags und donnerstags von 8.30 bis 18 Uhr, freitags von 8.30 bis 13 Uhr)

[Hinweis der Redaktion: Bei den Hotlines wird ausschließlich Deutsch gesprochen. Für eine Auskunft auf Englisch oder Unterstützung bei der Übersetzung in andere Sprachen, meldet euch bei Lisa (0152 059 02 113) oder Steffi (0160 95495304)]
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